Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 abgeschafft. Beitrags­bescheide für frühere Straßenbaumaßnahmen konnten bis zum 31. Dezember 2019 nur für Maßnahmen erlassen werden, deren sachliche Beitragspflichten bis zum 31. Dezember 2015 entstanden sind. Die Anwendung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. DS 7/324 Weiterlesen

Der § 8 des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) regelt den Ehrensold für ausgeschiedene ehrenamtliche kommunale Wahlbeamte. Demnach kann einem ehrenamtlichen Bürgermeister, Ortsteilbürgermeister oder Ortschaftsbürgermeister vom Gemeinderat für die Zeit nach seinem Ausscheiden Ehrensold bewilligt werden, wenn er sein Amt in derselben Gemeinde mindestens zehn Jahre lang innegehabt und entweder das 60. Lebensjahr vollendet hat oder dienstunfähig ist. Dem ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten ist der Ehrensold zu bewilligen, wenn er mindestens drei volle Wahlperioden kommunaler Wahlbeamter in derselben Gemeinde gewesen war und die weiteren Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürKWBG vorliegen. Der Ehrensold beträgt ein Drittel der zuletzt bezogenen Aufwandsentschädigung (vergleiche § 8 Abs. 2 ThürKWBG). Ehrenamtliche Beigeordnete sind laut dem Gesetzestext nicht ausdrücklich benannt. Diese sind aber auch ehrenamtliche kommunale Wahlbeamte. Deren… Weiterlesen

Gemeinden, Städte und Landkreise können im Rahmen der Erstellung der Haushaltsrechnung sogenannte Haushaltsreste bilden und somit nicht vereinnahmte beziehungsweise nicht verausgabte Haushaltsmittel in das Folgejahr übertragen. Die Übertragung der Mittel in nachfolgende Haushaltsjahre ist im Rahmen künftiger Haushaltsrechnungen ebenso möglich. Somit besteht die Möglichkeit, dass Kommunen Haushaltsmittel über mehrere Jahre hinweg bewirtschaften. Die Entscheidung darüber, welche Haushaltsreste gebildet werden, obliegt den Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten. Die Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage wirken indirekt und nachträglich über die Beschlussfassung zur Feststellung über die Jahresrechnung an der Bildung von Haushaltsresten mit. Besonders bedeutsam ist die Bildung von Haushaltsausgaberesten für Maßnahmen des Vermögenshaushalts, also für Investitionen. In der kommunalen Praxis kann der Umstand auftreten, dass die Gesamtsumme der gebildeten Haushaltsausgabereste aus… Weiterlesen

§ 57 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung regelt, dass die kommunalen Haushaltssatzungen bis einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden sollen. Entsprechend dieser Sollvorschrift müssten die kommunalen Haushaltssatzungen 2019 bis spätestens 30.November 2018 beschlossen und anschließend den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vorgelegt worden sein. DS 7/310 Weiterlesen

§ 51 Abs. 1 ThürKO regelt die Vereinbarung benachbarter kreisangehöriger Gemeinden, wonach eine Gemeinde mit mindestens 3.000 Einwohnern, deren Bürgermeister hauptamtlich tätig ist, die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde). Nach §51 Abs. 2 ThürKO hat die erfüllende Gemeinde für die Wahrnehmung der ihr übertragenen gesetzlichen Aufgaben einen Anspruch auf Kostenersatz, soweit die Einnahmen oder Erträge nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Diese Kosten sind von den Gemeinden, die der erfüllenden Gemeinde zugeordnet sind, nach dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen zu tragen. Dieser Kostenersatz ist Bestandteil der gemeindlichen Haushaltssatzungen/Haushaltspläne. Die Gemeinden unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. DS 7/320 Weiterlesen

Die Verwaltungsgemeinschaften erheben von ihren Mitgliedsgemeinden zur Deckung des nicht durch andere Einnahmen gedeckten Finanzbedarfs eine Verwaltungsgemeinschaftsumlage. Diese Umlage ist Bestandteil der gemeindlichen Haushaltssatzungen/Haushaltspläne und der Haushaltssatzungen/Haushaltspläne der Verwaltungsgemeinschaften. Diese Umlage ist einwohnerbezogen und steuerkraftunabhängig. Die Verwaltungsgemeinschaften erhalten zudem den Mehrbelastungsausgleich der Mitgliedsgemeinden für die Wahrnehmung der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. DS 7/321 Weiterlesen

Der erste Beigeordnete des Ilm-Kreises hat im Kreisausschuss am 20. November 2019 erklärt, dass eine Live-Übertragung von Sitzungen des Kreistages im Internet aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei. Gleichzeitig hat der erste Beigeordnete auf die bereits bestehenden Übertragungen von Sitzungen des Stadtrates in Erfurt und Jena hingewiesen. Neben rechtlichen Versagungsgründen wurden auch datenschutzrechtliche Bedenken erwähnt (vergleiche Freies Wort Ilm-Kreis vom 22. November 2019). Eine mögliche Beschlussfassung des Kreistages zur Live-Übertragung von Sitzungen unterliegt der rechtsaufsichtlichen Würdigung des Landes. DS 7/292 Weiterlesen

Gemeinden, Städte und Landkreise können gemäß § 7 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eigene Hoheitszeichen (Wappen, Flaggen) führen. Die Verwendung dieser Hoheitszeichen durch Dritte unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt nach § 7 Abs. 2 ThürKO. Gemeinden, Städte und Landkreise regeln das Verfahren zur Beantragung, Genehmigung und Verwendung von Hoheitszeichen im Allgemeinen per Satzung (§§ 19 und 20 ThürKO), um im Bedarfsfall Verstöße ahnden zu können. Eine nicht genehmigte Verwendung von Hoheitszeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann (§ 51 Thüringer Ordnungsbehördengesetz, § 19 Abs. 1 ThürKO). Unklar ist dabei, inwieweit einzelne Mitglieder oder Fraktionen in den kommunalen Vertretungen als außenstehende Dritte oder als Teil der Verwaltung zu behandeln sind. Die Gemeinden unterliegen der Rechts-aufsicht des Landes. DS 7/192 Weiterlesen

Die Firma Wiegand-Glas GmbH mit Sitz in Steinbach am Wald (Bayern) unterhält auch mehrere Betriebsstätten in Thüringen, so zum Beispiel in Schleusingen, Ernstthal und Großbreitenbach. Am Standort Groß-breitenbach ist auch ein Tochterunternehmen der Wiegand-Glas GmbH, die PET-Verpackungen GmbH Deutschland, ansässig. Das Unternehmen kritisierte die beabsichtigte Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer durch die Landgemeinde Großbreitenbach von 360 auf 395 vom Hundert. DS 7/241 Weiterlesen

Gemäß § 21 Thüringer Sparkassengesetz können die Verwaltungsräte kommunaler Sparkassen auf Vorschlag des Vorstands entscheiden, dass ein Teil des Jahresüberschusses an den Träger auszuschütten ist, sofern der Verlustvortrag aus dem Vorjahr ausgeglichen und mindestens ein Viertel des verbleibenden Betrags der Rücklage zugeführt wurden, sofern diese Mittel nicht zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals benötigt werden. Die Verwendung des ausgeschütteten Betrags durch den Träger ist für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Die Sparkassen unterstehen der Rechtsaufsicht des Landes. DS 7/144 Weiterlesen