Änderung der Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen

Die Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen (RL-KVI) wurde mit dem Thüringer Staatsanzeiger Nummer 50/2022 neu bekannt gemacht. Aus einem Vergleich mit der bis dahin gültigen Richtlinie ist erkennbar, dass unter anderem bei der Antragstellung mindestens der Vorbereitungsstand nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen Leistungsphase 3 nachzuweisen ist, während bisher für einzelne Vorhaben auch die Leistungsphase 2 ausreichend war. Die Änderung bewirkt, dass Kommunen einen höheren Planungsstand nachweisen müssen, um überhaupt antragsberechtigt sein zu können, was unter Umständen Kommunen mit geringerer finanzieller Leistungskraft benachteiligen könnte. Ebenso sieht die neue Richtlinie geringere Förderquoten in einem Fördertatbestand im Bereich Radwege und Haltestellen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor.

DS 7/7365