Dienstaufwandsentschädigung für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und Entschädigung von ehrenamtlichen Mitgliedern in Gemeinderäten und Kreistagen

Die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten in Thüringen erhalten eine Dienstaufwandsentschädigung. Die Entschädigung ist nach der Einwohnerzahl der Gemeinden und Landkreise gestaffelt. Den Höchstbetrag der Entschädigung legt die Landesregierung in einer Verordnung fest. Die Höchstbeträge wurden in den vergangenen Jahren wiederholt angepasst und erhöht. Die letzte Erhöhung erfolgte mit Bekanntmachung im Thüringer Staatsanzeiger 51/2022 ab 1. Dezember 2022.
Die ehrenamtlichen Mitglieder in Gemeinderäten und Kreistagen erhalten Aufwandsentschädigungen, die letztmalig im November 2018 angepasst worden sind.

DS 7/7319