Einsatz von Peilsendern in der Thüringer Polizei
Sowohl nach der Strafprozessordnung als auch dem Polizeiaufgabengesetz stehen rechtliche Grundlagen zur Erhebung von Positionsdaten zur Strafverfolgung beziehungsweise Gefahrenabwehr zur Verfügung. Neben den Möglichkeiten, Mobilfunktelefone etwa über "Stille SMS" oder "IMSI-Catcher" zu orten, gehörte es in der Vergangenheit auch zur Praxis, Peilsender einzusetzen, zum Beispiel in einem Fahrzeug, um einen Verdächtigen im Bereich des bandenmäßiges Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einem Übergabeort zu verfolgen. Zum Ende des 1. Quartals 2023 hat die Thüringer Polizei nach meiner Kenntnis ein Unternehmen in Nordrhein-Westfahlen mit der Lieferung von Peilsendern beauftragt.