Ermittlungen nach § 201 Strafgesetzbuch (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)
§ 201 Strafgesetzbuch (StGB) schützt die Vertraulichkeit des Wortes und war in der Vergangenheit Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie unterschiedlicher als auch obergerichtlicher Entscheidungspraxis in Deutschland bei der Frage, ob oder wann Aufnahmen von Polizeieinsätzen in Bild und Ton strafbar oder nicht strafbar seien.