Nachzahlungen der Gewerbesteuer 2021 für 2020 und mögliche Auswirkungen auf die Corona-Hilfen des Freistaats Thüringen

Aufgrund der wirtschaftlichen Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie und der reduzierten Gewerbesteuervorauszahlungen der Betriebe an die Gemeinden sind den Kommunen Einnahmeausfälle entstanden. Das Land hat den Gemeinden und Städten diese Einnahmeausfälle im Jahr 2020 ausgeglichen. Der Landesrechnungshof hat in einem Bericht festgestellt, dass diese Einnahmeausfälle sogar überkompensiert wurden. Im Ergebnis der Jahresabschlüsse im Nachfolgejahr 2021 und erfolgter Betriebsprüfungen der Finanzämter erfolgten in Teilen Nachzahlungen der Betriebe, weil die Vorauszahlungen der Gewerbesteuer im Jahr 2020 tatsächlich zu gering erfolgten. Dies könnte dem Grunde nach die vom Landesrechnungshof beschriebene Überkompensation weiter verstärken. Zudem müssten einzelne Gemeinden und Städte zu viel erhaltene Hilfsgelder des Landes zurückzahlen, sollte sich die Einnahmesituation besser darstellen als zunächst prognostiziert. Andererseits sind Rückforderungen des Landes nicht vorgesehen, sollten sich, wie eingangs beschrieben, erst in nachfolgenden Jahren nachträgliche Einnahmen aus der Gewerbesteuer infolge von Prüfungen ergeben.

DS 7/6168