Aktuelle Situation der Frauenhäuser in Thüringen

Nach unserer Kenntnis bestehen in den 17 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten derzeit gegenwärtig lediglich zwölf Frauenhäuser in Thüringen. Eine gesetzliche Verpflichtung der Kommunen, entsprechende Angebote vorzuhalten, gibt es nach unserer Kenntnis nicht. Im Landeshaushalt sind für das Jahr 2020 Mittel in Höhe von 974.400 Euro vorgesehen. Die Verwendung der Mittel richtet sich nach der Thüringer Verordnung zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen vom 7. Dezember 2007 (GVBI. Nr. 13, S. 297-298), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2019 (GVBI. Nr. 14, S. 563).
Die Verwendung der Haushaltsmittel durch die Landesregierung unterliegt der Kontrolle des Landtags.

DS 7/2724