Aktueller Stand zum Enteignungsverfahren Schloss Reinhardsbrunn

Zum ehemaligen Schloss Reinhardsbrunn (Stadt Friedrichroda, Landkreis Gotha) ist ein Enteignungsverfahren anhängig. Betrieben wird das Enteignungsverfahren durch die Thüringer Landesregierung. Aufgrund einzelner rechtsförmlicher Verfahrensfragen und zeitlich verzögert durch die Corona-Pandemie konnten die ausstehenden gerichtlichen Verfahren noch nicht abgeschlossen werden.
Im Landeshaushalt 2020 waren Mittel für die denkmalschutzrechtlich notwendigen Sanierungsarbeiten im Einzelplan 18, Kapitel 18 25, Titel 712 01 in Höhe von zwei Millionen Euro eingeplant, mit denen unmittelbar nach wirksamer Eigentümerschaft des Freistaats Thüringen erste wichtige Sicherungsmaßnahmen an den Gebäuden durchgeführt werden sollen. Mittel im Landeshaushalt können unter den Voraussetzungen von § 45 Abs. 2 Thüringer Landeshaushaltsordnung bis zu zwei Mal auf nachfolgende Haushaltsjahre übertragen werden.

DS 7/1924