Anklageerhebung gegen den Ersten Kreisbeigeordneten des Wartburgkreises und den Bürgermeister der Stadt Bad Liebenstein im Wartburgkreis und Einleitung eines beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens - erneut nachgefragt

SaschaBilay

Bereits mit den Kleinen Anfragen 7/2313 und 7/3019 wurde die Anklageerhebung gegen den Ersten Kreisbeigeordneten des Wartburgkreises und den Bürgermeister der Stadt Bad Liebenstein thematisiert. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung auf meine Fragen informiert, dass die beiden anhängigen Strafverfahren am Landgericht Meiningen gegen Auflagen vorläufig eingestellt wurden. Demnach kann nach § 153a Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) von einer Erhebung der Anklage unter Auflagen und Weisungen vorläufig abgesehen werden, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Es werden sieben Auflagen und Weisungen beschrieben, die insbesondere in Betracht kommen.

DS 7/5780