Anklageerhebung gegen den Ersten Kreisbeigeordneten des Wartburgkreises und den Bürgermeister der Stadt Bad Liebenstein im Wartburgkreis und Einleitung eines beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens

Gegen den Ersten Kreisbeigeordneten des Wartburgkreises und den Bürgermeister der Stadt Bad Liebenstein im Wartburgkreis hat die zuständige Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. In beiden Fällen lautet der Vorwurf der Anklage auf Beihilfe zum Erschleichen von Aufenthaltstiteln.
Hauptamtliche kommunale Wahlbeamte unterliegen den üblichen beamtenrechtlichen Bestimmungen. Demnach ist bei konkreten Anhaltspunkten, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, durch den Dienstvorgesetzten ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren einzuleiten. Ein Disziplinarverfahren kann auch auf Antrag des Betroffenen eingeleitet werden. Üblicherweise wird bei einem anhängigen Klageverfahren ein eröffnetes Disziplinarverfahren bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens ausgesetzt und sodann fortgesetzt. Ein Dienstvorgesetzter setzt sich selbst der Gefahr eines Disziplinarverfahrens aus, wenn trotz offenkundig konkreter Anhaltspunkte kein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Dienstvorgesetzter sowohl des Ersten Kreisbeigeordneten des Wartburgkreises wie auch des Bürgermeisters der Stadt Bad Liebenstein ist der Landrat des Wartburgkreises.

DS 7/4270