Anzahl von Frauen als kommunale Beigeordnete in Thüringen

Aus einer am 1. Oktober 2020 auf einem Presseportal veröffentlichten Untersuchung geht hervor, dass bundesweit Frauen als (Ober-)Bürgermeisterinnen deutlich unterrepräsentiert sind. In der Untersuchung nicht betrachtet wurden Frauen als Stellvertreterinnen von (Ober-)Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten.
Gemäß §§ 32 und 110 Thüringer Kommunalordnung muss in jeder Gemeinde/Stadt und in jedem Landkreis eine geordnete Vertretung von (Ober-)Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten gewährt sein. Im Unterschied zur Direktwahl der (Ober-)Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte werden die hauptamtlichen Beigeordneten nach einer öffentlichen Stellenausschreibung und einem Auswahlverfahren durch den Gemeinderat, Stadtrat beziehungsweise Kreistag gewählt. Den hauptamtlichen Beigeordneten ist ein Geschäftsbereich zur eigenverantwortlichen Erledigung zu übertragen. Ehrenamtliche Beigeordnete werden aus der Mitte des Gemeinderats, Stadtrats beziehungsweise Kreistags gewählt. Ehrenamtlichen Beigeordneten kann ein Geschäftsbereich zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen werden.
Das Stellenbesetzungsverfahren für hauptamtliche Beigeordnete und das Wahlverfahren der ehrenamtlichen Beigeordneten unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes.

DS 7/2107