Ausgestaltung der Müllgebühren in Thüringen

SaschaBilay

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Zur Erfüllung der daraus resultierenden Aufgaben haben die Landkreise und kreisfreien Städte im Regelfall einen Zweckverband nach dem Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit gebildet. Die daraus resultierenden Rechte und Pflichten auch für die Grundstückseigentümer, Mieter, Gewerbetreibenden und andere sind in Satzungen geregelt. Besonders relevant sind dabei die jeweiligen Gebührensatzungen. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Satzungen ergeben sich aus dem Thüringer Kommunalabgabengesetz. Die Ausgestaltung dieser Satzungen unterliegt im Rahmen der Gesetze der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Landkreise und kreisfreien Städte unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.

DS 7/2649