Bildung einer "Sonderrücklage Corona-Pandemie" in der Stadt Gotha

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und des Finanzdezernenten hat der Stadtrat der Stadt Gotha in der Sitzung am 3. Februar 2022 eine "Sonderrücklage Corona-Pandemie" gebildet. Das Volumen der Sonderrücklage beträgt 500.000 Euro. Das Geld stammt aus den Mitteln des Landes des Jahres 2021 auf Grundlage des Thüringer Gesetzes zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen (ThürStaKoFiG), woraus Gotha 1,7 Millionen Euro erhalten hat. Da offensichtlich mehr Geld vom Land bereitgestellt wurde, als die Stadt Gotha im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Einnahmeverluste oder zusätzliche Ausgaben zu verzeichnen hatte, sollen im Ergebnis der Jahresrechnung 2021 diese Mittel für künftige Zwecke zurückgestellt werden.
Gemäß § 68 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Bildung einer allgemeinen Rücklage für Investitionen und zur Sicherung der allgemeinen Haushaltswirtschaft zulässig. Ergänzend hierzu ermöglicht § 20 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) die Bildung von Sonderrücklagen für kostenrechnende Einrichtungen. Die Stadt Gotha unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes.

DS 7/5256