Einzugsgebiete von Oberzentren in Niedersachsen, Hessen und Bayern auf die Raumordnung und Landesplanung in Thüringen

Im Landesentwicklungsbericht Thüringen 2020 informiert das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft über aktuelle Entwicklungen der Raumordnung und Landesplanung. Rechtliche Grundlage für die politische Steuerung der Raumordnung und Landesplanung ist das aktuelle Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025.
Im aktuellen Bericht wird auch auf die Entwicklung von Oberzentren in den benachbarten Bundesländern Niedersachsen, Hessen, Bayern und Sachsen eingegangen. Diese Oberzentren entfalten eine ausstrahlende Wirkung über die Landesgrenzen hinaus. So strahlen das Oberzentrum Göttingen insbesondere in das Eichsfeld, das Oberzentrum Fulda in die Wartburgregion, die Oberzentren Bad Neustadt an der Saale und Coburg in den gesamten Südthüringer Raum, das Oberzentrum Hof in den Saale-Orla-Kreis sowie die Oberzentren Zwickau und Leipzig in das Altenburger Land aus. Es ist zu vermuten, dass die Sogwirkung auf den Ostthüringer Raum durch die Thüringer Oberzentren Jena und Gera begrenzt wird. Hingegen ist zu vermuten, dass die Sogwirkung in Nord-, West- und Südthüringen aufgrund fehlender Thüringer Oberzentren wesentlich stärker zur Wirkung kommt.
Gesetzliche Grundlage für das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 ist das Thüringer Landesplanungsgesetz. Die Ausführung des Thüringer Landesplanungsgesetzes unterliegt der Kontrolle des Landtags.

DS 7/2730