Empfehlungen des Freistaats Thüringen zum Umgang mit Fundtieren

Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie einen gemeinsamen Hinweis zum Umgang mit aufgefundenen Tieren veröffentlicht (vergleiche Thüringer Staatsanzeiger Nr. 47/2020).
Im Jahre 1999 gab es eine Empfehlung des damaligen Sozialministeriums und des damaligen Innenministeriums, dass die Gemeinden und Städte für diese Aufgabe eine Deutsche Mark pro Einwohner und Jahr aufwenden sollten. Dieser Betrag wurde im Zusammenhang mit der Währungsumstellung auf 0,3113 Euro pro Einwohner und Jahr verändert und de facto abgesenkt. Ob und inwieweit die Gemeinden und Städte der Aufgabe nachkommen und in welcher Höhe hierfür Mittel bereitgestellt werden, obliegt der Ausführung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.
Einen durch die Gemeinden und Städte bereitzustellenden Geldbetrag empfiehlt der jüngste gemeinsame Hinweis nicht.
Die Versorgung und Unterbringung von Fundtieren ist eine gesetzliche Aufgabe der Gemeinden und Städte. Der Vollzug der Gesetze unterliegt der Kontrolle des Landtags.

DS 7/3608