Erhebung von Erschließungsbeiträgen anstelle von gesetzlich abgeschafften Straßenausbaubeiträgen in Sonneberg

In der Stadt Sonneberg sollen im Ortsteil Köppelsdorf die Friedrich-Engels-Straße erneuert und Nebenanlagen errichtet werden. Für die Errichtung der Nebenanlagen will die Stadt Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch erheben (vergleiche Freies Wort Lokalausgabe Sonneberg vom 19. Februar 2021).
Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz wurden ab 2019 gesetzlich abgeschafft.
Aus der laufenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Thüringen ist ableitbar, dass bei gewidmeten Straßen am 3. Oktober 1990 die Erweiterung von Nebenanlagen unter das Kommunalabgabenrecht fällt. Demnach dürften im Falle der Investitionsmaßnahme in Sonneberg keine Erschließungsbeiträge erhoben werden.
Die Ausführung von Bundes- und Landesrecht durch die Kommunen unterliegt der Kontrolle des Landtags.

DS 7/3183