Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Jahr 2019 für Maßnahmen im Jahr 2015

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 abgeschafft. Beitrags­bescheide für frühere Straßenbaumaßnahmen konnten bis zum 31. Dezember 2019 nur für Maßnahmen erlassen werden, deren sachliche Beitragspflichten bis zum 31. Dezember 2015 entstanden sind.
Die Anwendung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes.

DS 7/324