Erhöhung des Elternbeitrags im Kindergarten der Gemeinde Herrenhof (Landkreis Gotha)

Laut einem Beitrag der Thüringer Allgemeinen (Regionalausgabe Gotha) vom 2. Januar 2020 werde der Elternbeitrag für den Kindergarten "Schnatterinchen" in der Gemeinde Herrenhof (Landkreis Gotha) um 40 Euro erhöht. Nach § 12 Abs. 2 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) informiert der Träger der Kindertageseinrichtung den Elternbeirat so rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Kindertageseinrichtung, dass diesem ausreichend Zeit verbleibt, dazu Stellung zu nehmen. Der Elternbeirat ist insbesondere vor Entscheidungen, unter anderem über den Haushaltsplan der Kindertageseinrichtung und die Elternbeiträge, anzuhören. Der Elternbeirat des Kindergartens sei laut dem Beitrag nach eigenen Angaben nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angehört worden.
Die Gemeinde Herrenhof unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes.

DS 7/515