Erstattungen des Landes an die Kommunen für die Rückzahlung von Kindergarten-Beiträgen im ersten Halbjahr 2020

Der Landtag hat mit dem Sondervermögen "Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds" insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro bereitgestellt, um auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie angemessen reagieren zu können. Mit dem Wirtschaftsplan zum Sondervermögen wurde unter anderem für die Erstattung von Mindereinnahmen aus Elternbeiträgen für die Nichtinanspruchnahme einer öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung ein Volumen in Höhe von 31 Millionen Euro bereitgestellt. Hiervon sind mit Stichtag 30. September 2020 bisher 28.597.173,47 Euro abgeflossen.
Grundlage für die Erstattung an die Gemeinden und Städte ist Artikel 11 des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG) zur Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes. Der Anspruch des Landesgesetzgebers war dabei, den Gemeinden und Städten in voller Höhe die finanziellen Belastungen aus der Rückzahlung von Beiträgen für die Kindertagesbetreuung auszugleichen. Zwischenzeitlich liegen uns Hinweise einzelner Bürgermeister vor, dass diese Erstattung nicht vollständig erfolge. So hat uns der Oberbürgermeister der Kreisstadt Gotha mitgeteilt, dass die Stadt einen "Minusbetrag von 46.812 Euro zu verkraften hat". Bei rund 45.000 Einwohnern bedeutet dies einen Fehlbetrag von rund einem Euro pro Einwohner. Dies auf alle Thüringer Gemeinden und Städte hochgerechnet würde einen Fehlbetrag von rund zwei Millionen Euro zu Lasten der Gemeinden und Städte bedeuten. Gleichzeitig stehen im Sondervermögen noch rund 2,4 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Ausführung von Gesetzen durch die Landesregierung unterliegt der Kontrolle des Landtags.

DS 7/3136