Gefahren für Leib und Leben von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern

Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Auskunfts- und Unterstützungsansprüche nach § 13 a ThürAGGVG und § 757a ZPO (VV Gefährlichkeitsanfragen) wurde im Staatsanzeiger 19/2022 neu bekannt gemacht. Danach können Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie andere Verfahrensbeteiligte Anfragen an Polizeidienststellen sowie an Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften stellen, wenn diese bei einer bevorstehenden Vollstreckungsmaßnahme Gefahren für Leib und Leben befürchten. Über die Anzahl der Anfragen, die Anzahl der Positiv- und Negativmeldungen sowie die Anzahl der gestellten Unterstützungsersuchen an die Polizeidienststellen sind halbjährliche Statistiken zu führen. Mit Inkrafttreten der gemeinsamen "VV Gefährlichkeitsanfragen" des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 1. April 2022 tritt die "VV Gefährlichkeitsanfrage Gerichtsvollzieher" des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 13. März 2020 außer Kraft.

DS 7/6043