Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung in Thüringen - Teil II

Die Gemeinden und Städte können innerhalb ihres Territoriums im Einvernehmen mit der Polizei Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgen und ahnden. Hierunter fällt unter anderem die Kontrolle über die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Abstandsmessung. Nach Artikel 2 der Cross-Border-Enforcement(CBE)-Richtlinie (Richtlinie 2015/413/EU) zählen Abstandsverstöße nicht zu den Tatbeständen, die zum länderübergreifenden Halterdatenaustausch berechtigen. Solche Abstandsverstöße werden etwa vom Verkehrs-Kontroll-System (VKS) 3.2 3D im Jagdbergtunnel (Autobahn 4) automatisch verworfen, sofern Betroffene mit Kraftfahrzeugen ohne Zulassung in Deutschland vom System automatisch als solche erkannt werden.

DS 7/6220