Herstellung des Benehmens zur Tagesordnung in den Kommunen als Videokonferenz? - nachgefragt

Bereits in der Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/4554 habe ich die Frage thematisiert, welche rechtlichen Ansprüche an die Herstellung des Benehmens zur Tagesordnung der Sitzungen eines Gemeinderats, Stadtrats oder Kreistags zu stellen sind. Dabei hat die Landesregierung in ihrer Antwort die geltenden Bestimmungen und Voraussetzungen benannt und erläutert.
Zur Vorbereitung der Kreistagssitzung Wartburgkreis hat der Landrat am 8. März 2022 zunächst per E-Mail die Mitglieder des Kreisausschusses zur Sitzung am 17. März 2022 geladen. Die E-Mail hatte lediglich Tag, Zeit und Ort zum Inhalt.
Am 9. März 2022 aktualisierte der Landrat ebenfalls per E-Mail die Einladung, dass auf Wunsch der AfD-Fraktion die Sitzung des Kreisausschusses als hybride Sitzung durchgeführt werde, um der AfD die Teilnahme zu ermöglichen.
Die Voraussetzungen des § 36 a Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) liegen nicht vor.

DS 7/5716