Höhe der Verwaltungsgemeinschaftsumlagen 2019

Die Verwaltungsgemeinschaften erheben von ihren Mitgliedsgemeinden zur Deckung des nicht durch andere Einnahmen gedeckten Finanzbedarfs eine Verwaltungsgemeinschaftsumlage. Diese Umlage ist Bestandteil der gemeindlichen Haushaltssatzungen/Haushaltspläne und der Haushaltssatzungen/Haushaltspläne der Verwaltungsgemeinschaften.
Diese Umlage ist einwohnerbezogen und steuerkraftunabhängig. Die Verwaltungsgemeinschaften erhalten zudem den Mehrbelastungsausgleich der Mitgliedsgemeinden für die Wahrnehmung der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage in der Drucksache 7/321 teilte die Landesregierung mit, dass Daten zu den Verwaltungsgemeinschaftsumlagen für das Jahr 2019 dem Thüringer Landesamt für Statistik noch nicht vorliegen.
Die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.

DS 7/3092