Höhe der Verwaltungsgemeinschaftsumlagen im Jahr 2020

Die Verwaltungsgemeinschaften erheben von ihren Mitgliedsgemeinden zur Deckung des nicht durch andere Einnahmen gedeckten Finanzbedarfs eine Verwaltungsgemeinschaftsumlage. Diese Umlage ist Bestandteil der gemeindlichen Haushaltssatzungen/Haushaltspläne und der Haushaltssatzungen/Haushaltepläne der Verwaltungsgemeinschaften.
Diese Umlage ist einwohnerbezogen und steuerkraftunabhängig. Die Verwaltungsgemeinschaften erhalten zudem den Mehrbelastungsausgleich der Mitgliedsgemeinden für die Wahrnehmung der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis.
Die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.

DS 7/3031