Investitionsstau in Straßen sowie Trinkwasser- und Abwasserleitungen in der Stadt Eisenach - nachgefragt

Der kommunale Investitionsstau ist ein erhebliches Problem, was in den vergangenen Jahren regelmäßig zu Sonderinvestitionsprogrammen des Landes geführt hat. Zuletzt hat der Thüringer Landtag ein kommunales Investitionspaket in Höhe von 568 Millionen Euro für die Jahre 2020 bis 2024 beschlossen.
Die Diskussionen zum kommunalen Investitionsstau verlaufen im Regelfall sehr abstrakt. Um exemplarisch den Investitionsstau anhand einer konkreten Stadt am Beispiel der technischen Infrastruktur abbilden zu können, hatte ich mich mit den Kleinen Anfragen 7/1099 und 7/1100 an die Landesregierung gewandt. Die Antworten der Landesregierung in den Drucksachen 7/1848 und 7/1849 sind meiner Ansicht nach ernüchternd ausgefallen. Der Tenor der Antworten lautete, dass die Landesregierung keine Kenntnisse zu den nachgefragten Sachverhalten habe und diese Informationen für die Zwecke der Rechtsaufsicht auch nicht erforderlich seien. Dennoch hatte die Landesregierung vor Ablauf der Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfragen 7/1099 und 7/1100 jeweils eine Fristverlängerung beantragt. Diesen Fristverlängerungen hatte ich zugestimmt, wird doch bereits mit dem Antrag zur Fristverlängerung durch die Landesregierung suggeriert, dass mehr Zeit für eine qualitativ hochwertige Beantwortung benötigt würde.
Im Nachgang zur Beantwortung durch die Landesregierung habe ich mich an die Stadt Eisenach und den Zweckverband zur Trinkwasserver- und Abwasserbeseitigung gewandt, um zu ermitteln, ob und inwieweit die nachgefragten Daten vorliegen und abgefragt wurden. Daraufhin wurden mir die Vorgänge zur umfassenden Beantwortung zugänglich gemacht.
Die Beantwortung erfolgte durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Zum Vorgang machen sich Nachfragen erforderlich.

DS 7/2471