Körperfesselungssysteme bei der Thüringer Polizei

In der Thüringer Polizei werden Körperfesselungssysteme zur Fixierung von Personen eingesetzt. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, eine unabhängige nationale Einrichtung zur Prävention von Folter und Misshandlung in Deutschland, wurde beim Vorort-Besuch einer Polizeiinspektion in Thüringen im Jahr 2018 auf die Vorhaltung von "Body Cuff"-Körperfesselungssystemen mit metallenen Handfesseln hingewiesen, welche bei Eigen- oder Fremdgefährdung zur Anwendung kommen können. Dazu führte die Stelle aus: "Bei der Verwendung metallener Handfesseln sowie Plastikhandfesseln können Nerven abgedrückt werden und Hämatome an den Gelenken der betroffenen Personen entstehen. Es ist Aufgabe der Polizei, bei Ingewahrsamnahmen Verletzungen der betroffenen Personen zu verhindern und das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz zu schützen. Daher empfiehlt die Nationale Stelle, in den Gewahrsamsbereichen in Thüringen Textilhandfesseln vorzuhalten und ausschließlich diese zu verwenden." In den Medien wird, insbesondere im Kontext von Abschiebungen, auch immer wieder von der Verwendung sogenannter Festhaltegurte, auch als "Body Cuffs" bekannt, berichtet. Diese Fesselsysteme, die eine Fixierung der Handgelenke und teils der Fußgelenke an einem Hüft- beziehungsweise Bauchgurt ermöglichen, werden dabei auch als besonders entwürdigend beschrieben. Zudem wird in der Presse auf Vorkehrungen wie etwa die Notwendigkeit einer konstanten Präsenz von Polizeibeamten mit Gurtmessern zum Freischneiden berichtet, die auf die hohen gesundheitlichen Risiken verweisen, die mit dem Einsatz von Festhaltegurten ("Body Cuffs") verbunden sind.

DS 7/6157