Kontrolle und Vollzug des Infektionsschutzgesetzes in Thüringen

Die Kontrolle und der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, der Verordnungen des Landes und der Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt den unteren staatlichen Gesundheitsämtern im Zusammenwirken mit den weiteren Ordnungsbehörden der Gemeinden und Städte sowie Landes- und Bundesbehörden. Die Gemeinden, Städte und Landkreise nehmen diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis anstelle des Landes wahr. Die Aufgabenwahrnehmung unterliegt der Kontrolle des Landtags.

DS 7/3912