"Luftbuchungen" bei Schlüsselzuweisungen in Thüringer Kreishaushalten?

Nach Kenntnis des Fragestellers wurde den Thüringer Kommunen im Jahr 2021 über ein Rundschreiben des Landes mitgeteilt, mit welchen Schlüsselzuweisungen die Gemeinden, Städte und Landkreise auf Basis der Regierungsentwürfe für den Landeshaushalt 2022 und des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes 2022 rechnen können. Diese Zahlen sollten als Grundlage für die Haushaltsplanungen und Beschlussfassungen in den Kommunen dienen. Die endgültige Höhe der Schlüsselzuweisungen hat der Thüringer Landtag am 4. Februar 2022 beschlossen. Die Schlüsselzuweisungen wurden entsprechend dieser Beschlusslage erhöht. Nach Kenntnis des Fragestellers haben mehrere Landkreise entgegen der Mitteilung aus 2021 deutlich höhere Zuweisungen bei den Schlüsselzuweisungen eingeplant. Teilweise wurden diese deutlich überhöhten Werte auf Vorschlag der Landräte durch die Kreistage beschlossen. Unter Umständen wurden diese Haushalte zwischenzeitlich rechtsaufsichtlich geprüft und genehmigt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dürfen in den kommunalen Haushalten nur diejenigen Einnahmen veranschlagt werden, die im entsprechenden Haushaltsjahr realistisch zu erwarten sind.

DS 7/5283