Numerische Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Thüringen

Auf Grundlage der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DlE GRÜNEN für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags vom 20. November 2014 wurde seit dem Jahr 2017 eine Kennzeichnung für geschlossene Polizeieinheiten eingeführt, die aus der Länderkennung "TH" und einer individuell zugewiesenen fünfstelligen Nummer besteht, um die Transparenz polizeilichen Handelns und die öffentliche Kontrolle zu stärken. Dadurch kann zudem verhindert werden, dass ein mögliches Fehlverhalten einzelner, nicht identifizierbarer Beamter, die Polizei in Gänze unter Generalverdacht stellt. Rechtsverstöße können individuell rechtlich überprüft und verfolgt werden. Im Zusammenhang mit der Einführung der Kennzeichnungspflicht wurden in der öffentlichen Debatte vereinzelt Sorgen angeführt, dass eine Kennzeichnungspflicht vermeintlich Straftaten gegen Polizistinnen und Polizisten befördern könnte.

DS 7/5355