Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Arnstadt

§ 82 Thüringer Kommunalordnung regelt, dass die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und kommunalen Anstalten vom Rechnungsprüfungsamt geprüft werden, soweit keine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgt. In Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, werden dessen Aufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises wahrgenommen. Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse soll innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchgeführt sein. Nach meiner Kenntnis ist seit dem Jahr 2015 in der Stadt Arnstadt keine örtliche Rechnungsprüfung erfolgt. Da die Stadt Arnstadt kein eigenes Rechnungsprüfungsamt mehr hat, ist deshalb der Landkreis Ilm-Kreis für die örtliche Prüfung zuständig. Die Stadt Arnstadt und der Ilm-Kreis unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.

DS 7/461