Schaffung von Baurecht im Ortsteil Marlishausen der Stadt Arnstadt

Im Rahmen des Bauplanungsrechts schafft die Stadt Arnstadt derzeit im Ortsteil Marlishausen Baurecht. Hierzu wurde der Bebauungsplan "Stollengarten" durch den Stadtrat beschlossen. Der Bereich des Bebauungsplans befand sich bisher im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch. Der Flächennutzungsplan der Stadt Arnstadt beziehungsweise der ehemaligen selbständigen Gemeinde Wipfratal sah bisher für diesen Bereich keine Bebauung beziehungsweise kein Baurecht vor. Die Stadt Arnstadt unterliegt im Bauplanungsrecht der Aufsicht des Landes. Zudem hat die Stadt Arnstadt die gesetzlichen Vorgaben des Raumordnungs- und des Landesplanungsrechts zu beachten. Bauordnungsbehörde für die Stadt Arnstadt ist der Ilm-Kreis im übertragenen Wirkungskreis.

DS 7/5502