Situation der Frauenhäuser im Jahr 2021 in Thüringen

Nach unserer Kenntnis bestanden in den bis Ende 2021 existierenden 17 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten lediglich zwölf Frauenhäuser in Thüringen. Eine gesetzliche Verpflichtung der Kommunen, entsprechende Angebote vorzuhalten, gibt es nach unserer Kenntnis nicht. Im Landeshaushalt waren für das Jahr 2021 Mittel in Höhe von 1.100.600 Euro vorgesehen. Die Verwendung der Mittel richtet sich nach der Thüringer Verordnung zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen vom 7. Dezember 2007 (GVBI. S. 297), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2019 (GVBI. S. 563).
Die Verwendung der Haushaltsmittel durch die Landesregierung unterliegt der Kontrolle des Landtags. Die Situation der Frauenhäuser war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage 7/1489 und der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 7/2724.

DS 7/5177