Stand der Bearbeitung von Zuwendungen an Gemeinden zum Ausgleich von Einnahmeverlusten infolge der gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Nach § 21 b Abs. 5 ff. des Thüringer Kommunalabgabengesetzes erstattet das Land den Gemeinden die Einnahmeausfälle infolge der gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.