Überprüfung auf Stasi-Zusammenarbeit in kommunalen Gremien

Nach meiner Kenntnis sah das Thüringer Kommunalwahlgesetz bis zum Jahr 1999 vor, dass Bewerberinnen und Bewerber für ein Amt im Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag auf eine Zusammenarbeit mit der ehemaligen Staatssicherheit der DDR (Stasi) wahrheitsgemäß antworten mussten. Eine Bejahung der Frage führte nicht zur Aberkennung der Wählbarkeit. Seit Auslaufen der gesetzlichen Regelung finden auf freiwilliger Basis vergleichbare Überprüfungen statt, sofern in den Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen entsprechende Beschlüsse gefasst werden. Rechtliche Auswirkungen entfalten diese Überprüfungen nicht. Dabei ist jedoch fraglich, ob und inwieweit auch unter Beachtung moderner Anforderungen an den Datenschutz derartige Überprüfungen auch gegen den Willen einzelner Mitglieder in den kommunalen Gremien möglich sind.

DS 7/4135