Umgang mit personenbezogenen Daten ausgeschiedener kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Thüringen

Nach Medienberichten (unter anderem Zeitschrift "Kommunal" vom 2. Juli 2020) musste die Stadt Friedberg (Hessen) auf Antrag eines ehemaligen kommunalen Mandatsträgers, der mit der Datenschutz-Grundverordnung begründet wurde, alle personenbezogenen Daten in städtischen Protokollen und Dokumenten löschen.
Diese Löschung steht aber im Widerspruch zu kommunalrechtlichen Vorgaben, unter anderem hinsichtlich des Mindestinhaltes von Niederschriften (vergleiche § 42 Thüringer Kommunalordnung [ThürKO]). Strittig ist hier, ob die Datenschutz-Grundverordnung Vorrang gegenüber den kommunalrechtlichen Vorgaben hat, was zu Verunsicherungen in den Kommunen führt.
Niederschriften und andere kommunale Dokumente erfüllen nicht nur eine Dokumentationsfunktion, sondern dienen in kommunalverwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen auch als Beweismittel.
Auch hinsichtlich der historischen Aufarbeitung kommunaler Entscheidungsprozesse sind personenbezogene Daten kommunaler Mandatsträger von Bedeutung.
Ungeklärt ist dabei, inwieweit sich gewählte kommunale Mandatsträger bei ihrer Mandatsausübung und deren Dokumentation auf die Datenschutz-Grundverordnung berufen können und wie in dem Zusammenhang die Rechtslage nach dem Ausscheiden aus dem kommunalen Mandat ist.

DS 7/1755