Umsetzung von Maßnahmen des Landeshaushalts durch die Landesregierung

Der Thüringer Landtag beschließt auf Vorschlag der Landesregierung den Landeshaushalt. Damit wird die Landesregierung nach Maßgabe des beschlossenen Landeshaushalts ermächtigt, Ausgaben zu tätigen. Hierbei stützt sich die Landesregierung auf gesetzliche Ermächtigungen oder erlässt im Rahmen der Ressortzuständigkeit Ausführungsbestimmungen in Form von Richtlinien, Erlassen und ähnlichen Regelwerken. Im Einzelfall stützt die Landesregierung ihr Handeln einzig auf den Landeshaushalt.

DS 7/4047