Zulässigkeit kommunaler Gremienbeschlüsse zu "sicheren Häfen" beziehungsweise zu der "Initiative Seebrücke" in Thüringen

In zahlreichen Gemeinden, Städten und Landkreisen haben die Gremien Beschlüsse gefasst, die jeweilige Kommune zum sogenannten "sicheren Hafen" für Geflüchtete zu erklären beziehungsweise sich der "Initiative Seebrücke" anzuschließen. Mit diesen Beschlüssen soll symbolisch erklärt werden, dass sich die Gemeinden, Städte und Landkreise ihrer humanitären Verantwortung stellen.
In einzelnen Thüringer Kommunen unterbinden die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Landrätinnen und Landräte derartige Beschlussanträge mit Verweis auf Nichtzuständigkeit. Gleichzeitig hat beispielsweise das Präsidium des Deutschen Städtetags beschlossen, dass sich die Mitglieder für eine entsprechende humanitäre Flüchtlingspolitik einsetzen sollen.

DS 7/5436