Als Super-Recogniser werden Menschen bezeichnet, die sich überdurchschnittlich gut Gesichter einprägen und entsprechend wiedererkennen können. Im Bereich der Kriminalistik wurde diese erstmals in Scotland Yard in London eingesetzt, inzwischen vereinzelt auch in Deutschland. DS 7/5968 Weiterlesen

Am 14. Juni 2021 wurde der Erlass zum Umgang mit dem öffentlichen Zeigen von Reichskriegsflaggen unterzeichnet, um Polizei und Ordnungsbehörden "konkrete Hinweise zum Umgang mit den Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen an die Hand" zu geben und Handlungssicherheit zu schaffen. Gegenstand sind die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches (1867 bis 1921), die Kriegsflagge des Deutschen Reiches (1922 bis 1933 sowie jene von 1933 bis 1935) sowie die Reichsflagge (ab 1892) beziehungsweise Flagge des "Dritten Reichs" (1933 bis 1935). Jenseits der Verwendung der Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1935 bis 1945 mit einem Hakenkreuz-Symbol, die ohnehin eine Straftat im Sinne des § 86a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) darstellt, sollte in den übrigen Fällen beim Zeigen der Flaggen und dem Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Ordnung mit der Unterbindung nach §§ 5, 12 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (ThürOBG), § 12… Weiterlesen

Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik werden jährlich die eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte erfasst. Die Zahlen geben dabei keine Auskunft darüber, wie viele Fälle sich bestätigten oder zu Verurteilungen führten. Ein Teil der Informationen der Polizeilichen Kriminalstatistik wird im Rahmen einer jährlichen Vorstellung der Kriminalstatistik veröffentlicht. DS 7/5786 Weiterlesen

Bereits mit den Kleinen Anfragen 7/2313 und 7/3019 wurde die Anklageerhebung gegen den Ersten Kreisbeigeordneten des Wartburgkreises und den Bürgermeister der Stadt Bad Liebenstein thematisiert. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung auf meine Fragen informiert, dass die beiden anhängigen Strafverfahren am Landgericht Meiningen gegen Auflagen vorläufig eingestellt wurden. Demnach kann nach § 153a Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) von einer Erhebung der Anklage unter Auflagen und Weisungen vorläufig abgesehen werden, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Es werden sieben Auflagen und Weisungen beschrieben, die insbesondere in Betracht kommen. DS 7/5780 Weiterlesen

Gemäß § 36 a Thüringer Kommunalordnung kann durch die Hauptsatzung bestimmt werden, dass Sitzungen des Gemeinderats in Notlagen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durch eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton, insbesondere in Form von Videokonferenzen, durchgeführt werden können. Eine Notlage besteht, wenn es den Mitgliedern des Gemeinderats aufgrund einer außergewöhnlichen Situation nicht möglich ist, persönlich an den Sitzungen des Gemeinderats teilzunehmen. Außergewöhnliche Situationen sind insbesondere Katastrophenfälle nach § 34 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, Pandemien oder Epidemien. Der Bürgermeister stellt eine Notlage fest und lädt die Gemeinderatsmitglieder zu Sitzungen ein. Der Gemeinderat beschließt in seiner nächsten Sitzung über den Fortbestand der vom Bürgermeister festgestellten Notlage. Die für den Geschäftsgang von Sitzungen des Gemeinderats geltenden Regelungen bleiben unberührt. Die Regelung gilt analog… Weiterlesen

Bereits in der Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/4554 habe ich die Frage thematisiert, welche rechtlichen Ansprüche an die Herstellung des Benehmens zur Tagesordnung der Sitzungen eines Gemeinderats, Stadtrats oder Kreistags zu stellen sind. Dabei hat die Landesregierung in ihrer Antwort die geltenden Bestimmungen und Voraussetzungen benannt und erläutert. Zur Vorbereitung der Kreistagssitzung Wartburgkreis hat der Landrat am 8. März 2022 zunächst per E-Mail die Mitglieder des Kreisausschusses zur Sitzung am 17. März 2022 geladen. Die E-Mail hatte lediglich Tag, Zeit und Ort zum Inhalt. Am 9. März 2022 aktualisierte der Landrat ebenfalls per E-Mail die Einladung, dass auf Wunsch der AfD-Fraktion die Sitzung des Kreisausschusses als hybride Sitzung durchgeführt werde, um der AfD die Teilnahme zu ermöglichen. Die Voraussetzungen des § 36 a Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) liegen nicht vor. DS 7/5716 Weiterlesen

In der Corona-Pandemie wurde die App "Luca" zur Kontaktnachverfolgung eingesetzt, um mit ihr personenbezogene Daten wie etwa Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer von Veranstaltungsbesuchern, Restaurantgästen oder Kunden im Einzelhandel zu erfassen. DS 7/5717 Weiterlesen

Die Stadt Eisenach hatte eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete betrieben. Infolge der Rückkreisung von Eisenach in den Wartburgkreis ist die Liegenschaft auf den Wartburgkreis übergegangen. Wie der Wartburgkreis am 10. März 2022 in einer Pressemitteilung mitteilte, musste die Gemeinschaftsunterkunft komplett neu ausgestattet werden, nachdem das Objekt erst vor Kurzem komplett geräumt wurde. Die Stadt Eisenach hat die Ersteinrichtung auch mit Mitteln des Landes finanziert. Es ist davon auszugehen, dass der Wartburgkreis die erneute Ausstattung ebenfalls anteilig mit Landesmitteln finanzieren wird. Die Aufgaben der Unterbringung von Geflüchteten erledigt der Wartburgkreis im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde. DS 7/5643 Weiterlesen

In der Kleinen Anfrage 7/2759, welche durch die Landesregierung in Drucksache 7/5017 beantwortet wurde, informierte die Landesregierung darüber, dass lediglich 41 von 631 Gemeinden und Städten der gesetzlichen Anforderung aus § 26 a Thüringer Kommunalordnung nachgekommen sind und eine Regelung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Hauptsatzung verankert haben. In mehreren Gemeinden und Städten würde derzeit darüber beraten, auf Grundlage der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes schlägt vor, dass der "Bürgermeister [...] in Abhängigkeit der einzelnen Planungen und Vorhaben [entscheidet], in welcher Form und bis zu welchem Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden." Hingegen war die politische Zielstellung des Landtags, eine möglichst breite Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen sicherzustellen. Bei der Ausgestaltung wurden bewusst keine… Weiterlesen

Die Gemeinden und Landkreise sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Sachverhalte öffentlich zugänglich zu machen. Hierunter fallen insbesondere Satzungen und Beschlüsse der Gemeinderäte und der Kreistage. Die Anforderungen an die Veröffentlichungen bestimmt die Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO). Diese trat am 1. November 1994 in Kraft und wurde seitdem nicht geändert. Danach bleibt es den Gemeinden und Landkreisen überlassen, ob beispielsweise ein Amtsblatt unterhalten oder eine regelmäßig erscheinende Tageszeitung genutzt wird. Die Auflagen der Tageszeitungen sind rückläufig, sodass ein erheblicher Teil der Haushalte die öffentlichen Bekanntmachungen über die Tageszeitungen nicht mehr zur Kenntnis erhält. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales übt die Rechtsaufsicht über die ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung aus, insbesondere bei satzungsrechtlichen Anforderungen. DS 7/5553 Weiterlesen