In der Corona-Pandemie wurde die App "Luca" zur Kontaktnachverfolgung eingesetzt, um mit ihr personenbezogene Daten wie etwa Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer von Veranstaltungsbesuchern, Restaurantgästen oder Kunden im Einzelhandel zu erfassen. DS 7/5717 Weiterlesen

Die Stadt Eisenach hatte eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete betrieben. Infolge der Rückkreisung von Eisenach in den Wartburgkreis ist die Liegenschaft auf den Wartburgkreis übergegangen. Wie der Wartburgkreis am 10. März 2022 in einer Pressemitteilung mitteilte, musste die Gemeinschaftsunterkunft komplett neu ausgestattet werden, nachdem das Objekt erst vor Kurzem komplett geräumt wurde. Die Stadt Eisenach hat die Ersteinrichtung auch mit Mitteln des Landes finanziert. Es ist davon auszugehen, dass der Wartburgkreis die erneute Ausstattung ebenfalls anteilig mit Landesmitteln finanzieren wird. Die Aufgaben der Unterbringung von Geflüchteten erledigt der Wartburgkreis im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde. DS 7/5643 Weiterlesen

In der Kleinen Anfrage 7/2759, welche durch die Landesregierung in Drucksache 7/5017 beantwortet wurde, informierte die Landesregierung darüber, dass lediglich 41 von 631 Gemeinden und Städten der gesetzlichen Anforderung aus § 26 a Thüringer Kommunalordnung nachgekommen sind und eine Regelung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Hauptsatzung verankert haben. In mehreren Gemeinden und Städten würde derzeit darüber beraten, auf Grundlage der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes schlägt vor, dass der "Bürgermeister [...] in Abhängigkeit der einzelnen Planungen und Vorhaben [entscheidet], in welcher Form und bis zu welchem Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden." Hingegen war die politische Zielstellung des Landtags, eine möglichst breite Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen sicherzustellen. Bei der Ausgestaltung wurden bewusst keine… Weiterlesen

Die Gemeinden und Landkreise sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Sachverhalte öffentlich zugänglich zu machen. Hierunter fallen insbesondere Satzungen und Beschlüsse der Gemeinderäte und der Kreistage. Die Anforderungen an die Veröffentlichungen bestimmt die Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO). Diese trat am 1. November 1994 in Kraft und wurde seitdem nicht geändert. Danach bleibt es den Gemeinden und Landkreisen überlassen, ob beispielsweise ein Amtsblatt unterhalten oder eine regelmäßig erscheinende Tageszeitung genutzt wird. Die Auflagen der Tageszeitungen sind rückläufig, sodass ein erheblicher Teil der Haushalte die öffentlichen Bekanntmachungen über die Tageszeitungen nicht mehr zur Kenntnis erhält. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales übt die Rechtsaufsicht über die ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung aus, insbesondere bei satzungsrechtlichen Anforderungen. DS 7/5553 Weiterlesen

Im Rahmen des Bauplanungsrechts schafft die Stadt Arnstadt derzeit im Ortsteil Marlishausen Baurecht. Hierzu wurde der Bebauungsplan "Stollengarten" durch den Stadtrat beschlossen. Der Bereich des Bebauungsplans befand sich bisher im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch. Der Flächennutzungsplan der Stadt Arnstadt beziehungsweise der ehemaligen selbständigen Gemeinde Wipfratal sah bisher für diesen Bereich keine Bebauung beziehungsweise kein Baurecht vor. Die Stadt Arnstadt unterliegt im Bauplanungsrecht der Aufsicht des Landes. Zudem hat die Stadt Arnstadt die gesetzlichen Vorgaben des Raumordnungs- und des Landesplanungsrechts zu beachten. Bauordnungsbehörde für die Stadt Arnstadt ist der Ilm-Kreis im übertragenen Wirkungskreis. DS 7/5502 Weiterlesen

Im Strafgesetzbuch (StGB) werden unter dem § 129 der Tatbestand der "Bildung krimineller Vereinigungen", unter § 129a die "Bildung terroristischer Vereinigungen" und unter § 129b "Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung" aufgeführt. Durch die Einleitung derartiger Verfahren stehen den Strafverfolgungsbehörden weitreichende Befugnisse, wie zum Beispiel Postkontrolle, Telefonüberwachung, langfristige Observation, Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern, Rasterfahndung und "großer Lauschangriff', zur Verfügung. Bereits in der Vergangenheit informierte die Landesregierung in Antworten auf Kleine Anfragen zum Stand der Verfahren. DS 7/5468 Weiterlesen

In zahlreichen Gemeinden, Städten und Landkreisen haben die Gremien Beschlüsse gefasst, die jeweilige Kommune zum sogenannten "sicheren Hafen" für Geflüchtete zu erklären beziehungsweise sich der "Initiative Seebrücke" anzuschließen. Mit diesen Beschlüssen soll symbolisch erklärt werden, dass sich die Gemeinden, Städte und Landkreise ihrer humanitären Verantwortung stellen. In einzelnen Thüringer Kommunen unterbinden die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Landrätinnen und Landräte derartige Beschlussanträge mit Verweis auf Nichtzuständigkeit. Gleichzeitig hat beispielsweise das Präsidium des Deutschen Städtetags beschlossen, dass sich die Mitglieder für eine entsprechende humanitäre Flüchtlingspolitik einsetzen sollen. DS 7/5436 Weiterlesen

§ 51 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) regelt die Vereinbarung benachbarter kreisangehöriger Gemeinden, wonach eine Gemeinde mit mindestens 3.000 Einwohnern, deren Bürgermeister hauptamtlich tätig ist, die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde). Nach § 51 Abs. 2 ThürKO hat die erfüllende Gemeinde für die Wahrnehmung der ihr übertragenen gesetzlichen Aufgaben einen Anspruch auf Kostenersatz, soweit die Einnahmen oder Erträge nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Diese Kosten sind von den Gemeinden, die der erfüllenden Gemeinde zugeordnet sind, nach dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen zu tragen. Dieser Kostenersatz ist Bestandteil der gemeindlichen Haushaltssatzungen/Haushaltspläne. Die Gemeinden unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. DS 7/5435 Weiterlesen

Die Verwaltungsgemeinschaften erheben von ihren Mitgliedsgemeinden zur Deckung des nicht durch andere Einnahmen gedeckten Finanzbedarfs eine Verwaltungsgemeinschaftsumlage. Diese Umlage ist Bestandteil der gemeindlichen Haushaltssatzungen/Haushaltspläne und der Haushaltssatzung/Haushaltepläne der Verwaltungsgemeinschaft. Diese Umlage ist einwohnerbezogen und steuerkraftunabhängig. Die Verwaltungsgemeinschaften erhalten zudem den Mehrbelastungsausgleich der Mitgliedsgemeinden für die Wahrnehmung der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. DS 7/5434 Weiterlesen

Auf Grundlage der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DlE GRÜNEN für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags vom 20. November 2014 wurde seit dem Jahr 2017 eine Kennzeichnung für geschlossene Polizeieinheiten eingeführt, die aus der Länderkennung "TH" und einer individuell zugewiesenen fünfstelligen Nummer besteht, um die Transparenz polizeilichen Handelns und die öffentliche Kontrolle zu stärken. Dadurch kann zudem verhindert werden, dass ein mögliches Fehlverhalten einzelner, nicht identifizierbarer Beamter, die Polizei in Gänze unter Generalverdacht stellt. Rechtsverstöße können individuell rechtlich überprüft und verfolgt werden. Im Zusammenhang mit der Einführung der Kennzeichnungspflicht wurden in der öffentlichen Debatte vereinzelt Sorgen angeführt, dass eine Kennzeichnungspflicht vermeintlich Straftaten gegen Polizistinnen und Polizisten befördern könnte. DS 7/5355 Weiterlesen