In der Kleinen Anfrage 7/536 wurde die Landesregierung um Auskunft zu kommunalen Stadtwerken gebeten. In der Drucksache 7/1038 antwortete die Landesregierung auf die Fragen und teilte darüber hinaus mit, dass der Fragesteller dem Antrag auf Fristverlängerung nicht zugestimmt habe, weshalb die Beantwortung nicht im erforderlichen Umfang erfolgen konnte. Die Gemeinden und Städte haben gemäß § 2 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung die Versorgung der Bevölkerung mit Energie im eigenen Wirkungskreis sicherzustellen. Hierzu können die Gemeinden und Städte gemäß § 71 Thüringer Kommunalordnung auch Unternehmen gründen oder sich an Unternehmen beteiligen. Hierbei sind Unternehmen in den Bereichen der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung ausdrücklich zulässig. Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden und Städte unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. DS 7/3483 Weiterlesen

In der Kleinen Anfrage 7/536 wurde die Landesregierung um Auskunft zu kommunalen Stadtwerken gebeten. In der Drucksache 7/1038 antwortete die Landesregierung auf die Fragen und teilte darüber hinaus mit, dass der Fragesteller dem Antrag auf Fristverlängerung nicht zugestimmt habe, weshalb die Beantwortung nicht im erforderlichen Umfang erfolgen konnte. Die Gemeinden und Städte haben gemäß § 2 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung die Versorgung der Bevölkerung mit Energie im eigenen Wirkungskreis sicherzustellen. Hierzu können die Gemeinden und Städte gemäß § 71 Thüringer Kommunalordnung auch Unternehmen gründen oder sich an Unternehmen beteiligen. Hierbei sind Unternehmen in den Bereichen der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung ausdrücklich zulässig. Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden und Städte unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. DS 7/3482 Weiterlesen

Die Gemeinden und Städte sind zur Reinigung der Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen verpflichtet (vergleiche § 49 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz - ThürStrG). Sie können die Reinigungspflicht auf die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken entlang der öffentlichen Straßen ganz oder teilweise per Satzungsrecht übertragen (vergleiche § 49 Abs. 5 ThürStrG). Sofern eine Gemeinde/Stadt von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, sind nach Maßgabe des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) die auf die Grundstückseigentümer oder -besitzer entfallenden Aufwendungen auf diese umzulegen. Hierfür ist eine Straßenreinigungsgebühr per Satzung zu erlassen. Dieser Gebühr ist eine entsprechende Kalkulation zugrunde zu legen, die auch einen Anteil der Aufwendungen für die Allgemeinheit berücksichtigen muss und über die Gemeinde/Stadt zu finanzieren ist (vergleiche § 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie § 12 Abs. 2 ThürKAG). Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren soll höchstens vier Kalenderjahre… Weiterlesen

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Hundhaupten im Landkreis Greiz hatte für den 10. Januar 2020 die Neuwahl des Jagdvorstandes Hundhaupten/Markersdorf angesetzt; im Ergebnis dieser Neuwahl wurde der bisherige Jagdvorstand abgewählt. Der dagegen gerichteten Beschwerde des bisherigen Jagdvorstandes bei der zuständigen unteren Jagdbehörde im Landratsamt Greiz wurde stattgegeben. Der bisherige Jagdvorstand ist somit weiterhin im Amt. Eine ortsübliche Bekanntmachung darüber, dass der bisherige Jagdvorstand weiterhin wirksam im Amt ist, ist bisher nicht erfolgt. DS 7/3246 Weiterlesen

In der Kleinen Anfrage 7/1237 sind wir einzelnen Hinweisen nachgegangen, dass Kommunen im Einzelfall über derart hohe Finanzmittelbestände verfügen würden, dass sie Strafzinsen (sogenannte Verwahrentgelte) zahlen müssen. Dies wäre insofern argumentativ problematisch, beklagen doch die Kommunen seit einiger Zeit strukturell unterfinanziert zu sein. In der Antwort in Drucksache 7/2123 teilt die Landesregierung mit, dass ihr keine abschließenden Erkenntnisse vorliegen. Gleichzeitig werden einzelne Kommunen exemplarisch ausgewiesen, wie hoch die Verwahrentgelte in den Jahren 2018 und 2019 waren. Uns liegen Hinweise darüber vor, dass es sich bei den angegebenen Zahlen nicht um nachgefragte tatsächliche Zahlungen an Verwahrentgelten handelt, sondern um in den Haushaltsplänen enthaltene geplante Verwahrentgelte. Wir gehen davon aus, dass die in Drucksache 7/2123 mitgeteilten Daten nur auf die benannten Gemeinden, Städte und Landkreise entfallen, nicht jedoch auf die ebenfalls nachgefragten… Weiterlesen

In der Stadt Sonneberg sollen im Ortsteil Köppelsdorf die Friedrich-Engels-Straße erneuert und Nebenanlagen errichtet werden. Für die Errichtung der Nebenanlagen will die Stadt Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch erheben (vergleiche Freies Wort Lokalausgabe Sonneberg vom 19. Februar 2021). Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz wurden ab 2019 gesetzlich abgeschafft. Aus der laufenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Thüringen ist ableitbar, dass bei gewidmeten Straßen am 3. Oktober 1990 die Erweiterung von Nebenanlagen unter das Kommunalabgabenrecht fällt. Demnach dürften im Falle der Investitionsmaßnahme in Sonneberg keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Die Ausführung von Bundes- und Landesrecht durch die Kommunen unterliegt der Kontrolle des Landtags. DS 7/3183 Weiterlesen

Gewerbebetriebe mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Die Erhebung der Gewerbesteuer obliegt den Gemeinden. Bei Gewerbebetrieben mit mehreren Betriebsstätten erfolgt eine Zerlegung der Gewerbesteuer im Regelfall nach dem Bruttolohnprinzip (vergleiche § 29 Gewerbesteuergesetz -GewStG-). Damit wird die Höhe der Steuerzahlung von der tatsächlichen Wertschöpfung der Betriebsstätte entkoppelt. Dabei wird diskutiert, dass aufgrund der Disproportionalität zwischen einerseits hoher Wertschöpfung bei gleichzeitig niedriger Lohn- und Gehaltsstruktur in den ostdeutschen Flächenländern im Gegensatz zu vergleichsweise niedrigerer Wertschöpfung bei höheren Löhnen und Gehältern in den westdeutschen Flächenländern eine Abwanderung der Steuerzahllast erfolgt. Dies hat zur Folge, dass die Realsteuereinnahmen der ostdeutschen Kommunen auch nach über 30 Jahren Deutscher Einheit den Steuereinnahmen der westdeutschen Kommunen hinterherhinken. Aufgrund des… Weiterlesen

Die Thüringer Kommunalordnung regelt, dass ehrenamtlich tätige Mitglieder im Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag einen Anspruch auf Verdienstausfall haben, wenn sie im Rahmen dieses Ehrenamts an Sitzungen, Besprechungen oder anderen Veranstaltungen teilnehmen. Selbständig Tätige erhalten anstelle des Ersatzes des Verdienstausfalls eine eine Verdienstausfallpauschale. Des Weiteren können nicht erwerbstätige Personen, die einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei Personen führen, einen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung nach Maßgabe eines Stundenpauschalsatzes geltend machen (vergleiche § 13 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung). Demnach hat beispielsweise eine alleinerziehende Mutter eines minderjährigen Kinds keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten, die ihr entstehen, wenn eine Betreuung des Kinds erforderlich ist, um der Teilnahmepflicht an den Sitzungen des Gemeinderats nach § 37 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung nachzukommen. DS 7/3173 Weiterlesen

Der Landrat des Wartburgkreises ist nach unseren Erfahrungen bekannt dafür, gegen Entscheidungen der Landesebene sehr schnell Rechtsmittel einzulegen. Unserer Ansicht nach wurden selbst Verfahren mit kaum realistischer Erfolgsaussicht durch den Landrat mit hoher Energie vorangetrieben. Diese Verfahren kosten Ressourcen sowohl der kommunalen als auch der Landesebene. DS 7/3159 Weiterlesen

In einer Pressemitteilung der Thüringer Aufbaubank (TAB) wird mitgeteilt, dass in einem Zeitraum von 18 Monaten (Januar 2021 bis Juni 2022) 50 Investitionsprojekte bei Thüringer Gebietskörperschaften von der TAB beraten werden sollen. Machbarkeits- sowie auf vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von geplanten Investitionen werden demnach Bestandteil der Kommunalberatung sein. Die dazugehörige Finanzierungsvereinbarung wurde laut Pressemitteilung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) unterschrieben. Die Förderung der EIB umfasse 75 Prozent der förderfähigen Kosten, welche der TAB im Zuge der Bereitstellung der Beratungskapazitäten entstehen. In der Pressemitteilung wird zudem mitgeteilt, dass das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales seit März 2020 die Pilotphase mit fünf kommunalen Projekten in Dingelstädt, Gößnitz und Ruhla sowie in den Gemeinden Ollendorf und Geratal begleite. Eine Weiterführung der Vereinbarung zwischen der TAB und dem Thüringer Ministerium… Weiterlesen