Der Landtag hat mit dem Sondervermögen "Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds" insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro bereitgestellt, um auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie angemessen reagieren zu können. Mit dem Wirtschaftsplan zum Sondervermögen wurde unter anderem für die Erstattung von Mindereinnahmen aus Elternbeiträgen für die Nichtinanspruchnahme einer öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung ein Volumen in Höhe von 31 Millionen Euro bereitgestellt. Hiervon sind mit Stichtag 30. September 2020 bisher 28.597.173,47 Euro abgeflossen. Grundlage für die Erstattung an die Gemeinden und Städte ist Artikel 11 des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG) zur Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes. Der Anspruch des Landesgesetzgebers war dabei, den Gemeinden und Städten in voller Höhe die finanziellen Belastungen aus der Rückzahlung von Beiträgen für die Kindertagesbetreuung auszugleichen.… Weiterlesen

Die Verwaltungsgemeinschaften erheben von ihren Mitgliedsgemeinden zur Deckung des nicht durch andere Einnahmen gedeckten Finanzbedarfs eine Verwaltungsgemeinschaftsumlage. Diese Umlage ist Bestandteil der gemeindlichen Haushaltssatzungen/Haushaltspläne und der Haushaltssatzungen/Haushaltspläne der Verwaltungsgemeinschaften. Diese Umlage ist einwohnerbezogen und steuerkraftunabhängig. Die Verwaltungsgemeinschaften erhalten zudem den Mehrbelastungsausgleich der Mitgliedsgemeinden für die Wahrnehmung der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage in der Drucksache 7/321 teilte die Landesregierung mit, dass Daten zu den Verwaltungsgemeinschaftsumlagen für das Jahr 2019 dem Thüringer Landesamt für Statistik noch nicht vorliegen. Die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. DS 7/3092 Weiterlesen

Der Thüringer Landtag hat mit dem Sondervermögen "Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds" unter anderem im Wirtschaftsjahr 2020 insgesamt 13,35 Millionen Euro als Zuweisungen an die Kommunen zur Verbesserung der Unterbringungssituation von Geflüchteten für Präventionsmaßnahmen gegen die Infektion mit dem Coronavirus bereitgestellt. Der Mittelabruf erfolgte auf Antrag durch die Kommunen. Der Wartburgkreis ist nach unserer Ansicht seit Jahren für seine äußerst restriktive Haltung gegenüber Geflüchteten bekannt. Es stellt sich nach unserer Auffassung die Frage, ob und inwieweit der Wartburgkreis dem Schutz von Geflüchteten ausreichend Beachtung schenkt. Die Bewirtschaftung des Sondervermögens durch die Landesregierung unterliegt der Kontrolle des Landtags. DS 7/3076 Weiterlesen

Die Verwaltungsgemeinschaften erheben von ihren Mitgliedsgemeinden zur Deckung des nicht durch andere Einnahmen gedeckten Finanzbedarfs eine Verwaltungsgemeinschaftsumlage. Diese Umlage ist Bestandteil der gemeindlichen Haushaltssatzungen/Haushaltspläne und der Haushaltssatzungen/Haushaltepläne der Verwaltungsgemeinschaften. Diese Umlage ist einwohnerbezogen und steuerkraftunabhängig. Die Verwaltungsgemeinschaften erhalten zudem den Mehrbelastungsausgleich der Mitgliedsgemeinden für die Wahrnehmung der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. DS 7/3031 Weiterlesen

§ 51 Abs. 1 ThürKO regelt die Vereinbarung benachbarter kreisangehöriger Gemeinden, wonach eine Gemeinde mit mindestens 3.000 Einwohnern, deren Bürgermeister hauptamtlich tätig ist, die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde). Nach § 51 Abs. 2 ThürKO hat die erfüllende Gemeinde für die Wahrnehmung der ihr übertragenen gesetzlichen Aufgaben einen Anspruch auf Kostenersatz, soweit die Einnahmen oder Erträge nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Diese Kosten sind von den Gemeinden, die der erfüllenden Gemeinde zugeordnet sind, nach dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen zu tragen. Dieser Kostenersatz ist Bestandteil der gemeindlichen Haushaltssatzungen/Haushaltspläne. Die Gemeinden unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. DS 7/3030 Weiterlesen

Die Gemeinden, Städte und Landkreise können örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern nach § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) erheben, sofern die Steuer nicht durch eine andere föderale Ebene erhoben wird oder gleichartig ist. Den Gemeinden, Städten und Landkreisen steht somit ein gewisses Steuerfindungsrecht nach Artikel 105 Abs. 2a des Grundgesetzes zu. Zur wirksamen Erhebung der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern muss vor Ort ein entsprechendes Satzungsverfahren nach § 19 Thüringer Kommunalordnung durchlaufen werden. Satzungen über die Erhebung von Steuern bedürfen nach § 2 Abs. 4 ThürKAG der Prüfung und Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Die Anwendung und Umsetzung des Landesrechts unterliegt der Kontrolle des Thüringer Landtags. DS 7/3025 Weiterlesen

Der Freistaat Thüringen unterhält eine Vielzahl von Landesbehörden, die dezentral in Thüringen verteilt sind. Damit verfolgt das Land die Zielstellung, alle Landesteile annähernd gleichmäßig durch Vorhalteleistungen von öffentlicher Infrastruktur und Landespersonal zu fördern. Die Ansiedlungspolitik ist damit ein Teil der Strukturpolitik des Landes. Aus den Veröffentlichungen des Thüringer Landesamts für Statistik geht hervor, dass eine Verteilung von Landesbehörden und deren Personal höchst unterschiedlich ausfällt. Zu dieser Thematik wurden bereits Anfragen an die Landesregierung gestellt, um valide Daten zu erhalten (vergleiche Drucksachen 6/7062 und 7/2122). Es macht sich erforderlich, das Thema auch über einen längeren Zeitverlauf hin zu betrachten. DS 7/3006 Weiterlesen

Der Freistaat Thüringen unterhält eine Vielzahl von Landesbehörden, die dezentral in Thüringen verteilt sind. Damit verfolgt das Land die Zielstellung, alle Landesteile annähernd gleichmäßig durch Vorhalteleistungen von öffentlicher Infrastruktur und Landespersonal zu fördern. Die Ansiedlungspolitik ist damit ein Teil der Strukturpolitik des Landes. Aus den Veröffentlichungen des Thüringer Landesamts für Statistik geht hervor, dass eine Verteilung von Landesbehörden und deren Personal höchst unterschiedlich ausfällt. Zu dieser Thematik wurden bereits Anfragen an die Landesregierung gestellt, um valide Daten zu erhalten (vergleiche Drucksachen 6/7062 und 7/2122). Es macht sich erforderlich, das Thema auch über einen längeren Zeitverlauf hin zu betrachten. DS 7/3007 Weiterlesen

Der Rennsteig ist einer der bekanntesten und am stärksten begangenen Wanderwege Deutschlands und damit ein touristisches Aushängeschild Thüringens. Das Land hatte deshalb zurückliegend zahlreiche Anstrengungen unternommen, den Rennsteig weiter zu ertüchtigen, zu entwickeln und zu vermarkten. Insbesondere die aktuelle Pandemie eröffnet neue Möglichkeiten der touristischen Nutzung. Das Land hat mit seiner "Tourismusstrategie Thüringen 2025" seinen Plan zur touristischen Entwicklung des Landes vorgelegt. Der Rennsteig nimmt dabei neben den Städten Eisenach, Erfurt und Weimar eines von vier Schwerpunktthemen ein. Als ein großes Hemmnis für die Entwicklung des Rennsteigs wird dabei angesehen, dass bei Übernachtungen und Gastronomie ein niedriges Preissegment vorhanden ist, welches geringe Erträge und somit kaum Spielräume für Investitionen erwarten lässt. Damit würde sich der Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Regionen in der Bundesrepublik weiter erhöhen. Bei einer Wanderung auf dem… Weiterlesen

Der Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreises hat am 23. Dezember 2020 die Haushaltssatzung samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. Der Kreis hat dabei eine Bedarfszuweisung des Landes in Höhe von 7,48 Millionen Euro einkalkuliert. Einem Bericht der Thüringischen Landeszeitung vom 23. Dezember 2020 zufolge habe nach Aussage des Landrats des Unstrut-Hainich-Kreises zum Zeitpunkt der abschließenden Beratung und Beschlussfassung im Kreistag bereits eine Zusage des Landes für die Bedarfszuweisung vorgelegen. Die Landesregierung beziehungsweise nachgeordnete Behörden sind auf Grundlage von § 24 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) ermächtigt, Bedarfszuweisungen zu bewilligen. Die Ausführung dieser gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage unterliegt der Kontrolle des Landtags. DS 7/2749 Weiterlesen