Umsetzung von § 15 Abs. 1a Thüringer Kommunalordnung - Einwohnerfragestunde

§ 15 Abs. 1a Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) regelt die Einwohnerfragestunde im Gemeinderat. Demnach soll der Gemeinderat bei öffentlichen Sitzungen den Einwohnern Gelegenheit geben, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Das Nähere regelt die Hauptsatzung. Die Gemeinden unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.

DS 7/7471