Kontrolle und Vollzug des lnfektionsschutzgesetzes im Wartburgkreis

SaschaBilayMündliche Anfragen

Auszug aus dem Protokoll der Landtagssitzung vom 11.03.21, S. 2917 - 2919.

Abgeordneter Bilay, DIE LINKE:
Kontrolle und Vollzug des lnfektionsschutzgesetzes im Wartburgkreis
Die Kontrolle und der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, der Verordnungen des Landes und der Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt den unteren staatlichen Gesundheitsämtern im Zusammenhang mit den weiteren Ordnungsbehörden der Gemeinden und Städte. Die Gemeinden, Städte und Landkreise nehmen diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis anstelle des Landes wahr. Die Aufgabenwahrnehmung unterliegt der Kontrolle des Landtags.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Verstöße gegen die Verordnungen des Landes und der Allgemeinverfügungen des Landkreises wurden zwischen November 2020 und Februar 2021 durch welche Behörden der Gemeinden und Städte im Wartburgkreis sowie durch Behörden des Wartburgkreises festgestellt und dem Gesundheitsamt des Wartburgkreises als zuständiger Behörde zur Ahndung gemeldet?
2. Welche Arten der Verstöße wurden dabei häufig gemeldet (bitte Einzelaufstellung nach Monaten)?
3. In wie vielen der gemeldeten Fälle erfolgte nach Prüfung durch das zuständige Gesundheitsamt des Wartburgkreises die Feststellung, dass kein Verstoß gegen die entsprechenden Regelungen vorliegt?
4. In wie vielen der gemeldeten Fälle, bei denen das Gesundheitsamt einen tatsächlichen Verstoß festgestellt hatte, wurden welche konkreten Ahndungsmaßnahmen eingeleitet?

Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. Kaufmann:
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Bitte, Frau Ministerin Werner.

Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie:
Danke. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Sascha Bilay wie folgt:
Zu Frage 1: In der Zeit zwischen November 2020 und Februar 2021 wurden dem Landratsamt Wartburgkreis 159 Verstöße gegen die Verordnungen des Landes sowie der Allgemeinverfügung des Landkreises gemeldet. Die Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden von der Thüringer Polizei, der Polizeiinspektion Eisenach, der Polizeiinspektion Bad Salzungen, der Bereitschaftspolizei Thüringen, der Bundespolizeiinspektion Erfurt, der Stadtverwaltung Eisenach, der Stadtverwaltung Bad Salzungen, der Landespolizeiinspektion Gotha, der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel und der Bundespolizeiinspektion Kleve aufgenommen.
Zu Frage 2: November: keine Verwendung der erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckung, Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, Quarantäneverstoß. Dezember: keine Verwendung der erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckung, Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen, Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, Quarantäneverstoß. Im Januar 2021: keine Verwendung der erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckung, Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen, Zusammenkünfte im öffentlichen Raum. Februar: keine Verwendung der erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckung, Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen, Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, Fehlen der digitalen Einreiseanmeldung, Quarantäneverstoß, Verletzung der Auskunftspflicht nach § 25 IfSG, Verweigerung der Kontaktpersonenübermittlung.
Zu Frage 3: In 31 Fällen konnte nach Prüfung festgestellt werden, dass keine Verstöße gegen die geltenden Regelungen vorliegen.
Zu Frage 4: Ein Verfahren wurde bisher in 96 Fällen eingeleitet; die noch ausstehenden 32 Verfahren werden noch eingeleitet. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. Kaufmann:
Danke. Bitte, Herr Bilay.

Abgeordneter Bilay, DIE LINKE:
Danke für die Antwort. Es ist ja feststellbar, dass im Wesentlichen Bundes- und Landesbehörden die Verstöße festgestellt haben oder zumindest die Verdachtsfälle und die zwei Städte Bad Salzungen und Eisenach. Haben im übrigen Kreisgebiet jenseits von Bad Salzungen und Eisenach keine Kontrollen stattgefunden oder hat man dort nichts festgestellt? Es ist ja die Frage, gerade das Ausbruchsgeschehen im Hotspot Dermbach, da ist offensichtlich nie vorher kontrolliert worden, was da los ist, und auch das Ausbruchsgeschehen jetzt im Rathaus der Stadt Bad Liebenstein ist ja auffällig.
Die zweite Nachfrage wäre – das sind ja alles Verstöße im öffentlichen Raum –: Ist der Landesregierung bekannt, ob im privaten Raum entweder keine Kontrollen stattgefunden haben oder ob dort gegebenenfalls auch keine Verstöße festgestellt wurden?

Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie:
Herzlichen Dank für die Fragen. Zum Ersten empfinde ich es auch als auffällig, dass hier nur bestimmte Behörden Verstöße festgestellt und gemeldet oder zur Anzeige gebracht haben. Insofern ist das schon ein Ungleichgewicht. Man kann davon ausgehen, dass nicht nur im städtischen Bereich, sondern auch in anderen Bereichen Verstöße stattgefunden haben. Insofern muss da sicherlich noch einmal darauf geschaut werden und das führt mich dann auch zu Ihrer zweiten Frage. Natürlich wissen wir aus verschiedenen Zahlen, die uns vorliegen, dass auch im privaten Bereich Verstöße stattfinden. Wir wissen das insbesondere auch, wenn es um Kontaktpersonennachverfolgung geht, wenn diese geleistet wird, dass hier immer wieder auch Verstöße bekannt werden. Wir wissen von kleinen Garagenpartys, wir wissen von illegalen Faschingsfeiern und ähnlichen Ereignissen. Dass hier so wenige dieser Fälle uns über die Behörden bekannt werden, sondern über die Kontaktpersonennachverfolgung, empfinde ich auch als problematisch und ich denke, man muss dem nachgehen.

Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. Kaufmann:
Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte, Frau Müller.

Abgeordnete Müller, DIE LINKE:
Vielen Dank für die Antworten. Herr Bilay hat es eben schon gesagt. Es ist sehr dominant, dass gerade Bundes- und Landesbehörden diese Kontrollen oder die Verstöße festgestellt haben. Ist eine Ursache, dass die Ordnungsbehörden der Kommunen vielleicht auch Bedenken haben, mögliche Verstöße zu melden, und wie kann man dieses Problem gegebenenfalls auch auflösen?

Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie:
Das ist jetzt natürlich ein klein wenig im Bereich der – ich will nicht sagen – Spekulationen, aber aus verschiedenen Gesprächen wissen wir zumindest, dass es für die örtlichen Behörden oft nicht einfach ist, im privaten Bereich zu ahnden und nicht nur etwas aufzulösen, sondern eben auch zur Anzeige zu bringen. Insofern diskutieren wir tatsächlich darüber, welche Möglichkeiten es geben könnte, diesem Problem, dass man sich zu gut kennt, vielleicht gerade in bestimmten Bereichen etwas entgegenzusetzen. Das ist allerdings nicht einfach, will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen. Ein anderer Grund kann aber auch darin bestehen, dass natürlich – das wissen wir – die Gesundheitsämter überlastet sind, dass aus verschiedenen Behörden Unterstützung geleistet werden muss, um hier die Gesundheitsämter in ihren Aufgaben zu begleiten. Es könnte in dem einen oder anderen Fall auch daran liegen, dass eben nicht genügend Personal da ist.