Situation der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal"

SaschaBilayMündliche Anfragen

Auszug aus dem Protokoll der Landtagssitzung vom 12.12.19, S. 154 - 155.

Abgeordneter Bilay, DIE LINKE:
Situation der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“
Nach meiner Kenntnis verfügt die Verwaltungsge-meinschaft „Schwarzatal“ weder über einen hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden noch eine Kämmerin. Die Stellen des Bauamtsleiters und des Hauptamts sind zudem nicht besetzt. Laut einem Bericht der „Ostthüringer Zeitung“ vom 28. November 2019 verfügt die Verwaltungsgemeinschaft außerdem weder über einen Entwurf eines Haushaltsplans für das Jahr 2019 noch über einen entsprechenden Stellenplan. Somit werden zentrale Vorschriften der Thüringer Kommunalordnung durch die Verwaltungsgemeinschaft hinsichtlich des fachlich geeig-neten Verwaltungspersonals und des Erlasses einer Haushaltssatzung einschließlich eines Haushaltsplans nicht umgesetzt. Die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ wurde zum 1. Januar 2019 neu gegründet und unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Situation der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ angesichts des Umstands, dass die Verwaltungsgemeinschaft weder über einen hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden noch eine Kämmerin und einen Entwurf eines Haushaltsplans fürdas Jahr 2019 verfügt?
2. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen wurden wann mit welchem Ergebnis ergriffen, um sicherzustellen, dass die Verwaltungsgemeinschaft das fachlich geeignete Verwaltungspersonal anstellt und die Verwaltungsgemeinschaft eine Haushaltssatzung erlässt?
3. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen wird die Landesregierung in der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ gegebenenfalls ergreifen, um sicherzustellen, dass die Verwaltungsgemeinschaft das fachlich geeignete Verwaltungspersonal anstellt und die Verwaltungsgemeinschaft eine Haushaltssatzung erlässt?

Vizepräsidentin Rothe-Beinlich:
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Höhn.

Höhn, Staatssekretär:
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Verwaltungsgemeinschaft„Schwarzatal“ wird durch eine von der zuständigenRechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, nach § 122 ThürKO bestellte Beauftragte geleitet. Das Amt des hauptamtlichen Ge-meinschaftsvorsitzenden wurde ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 12. Dezember. NachAuskunft der Rechtsaufsichtbehörde verfügt die VG „Schwarzatal“ über einen Haushaltsplanentwurf einschließlich eines Stellenplans, der für die Finanz-verwaltung 9,25 Stellen vorsieht. Über diesen Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 soll die Gemeinschaftsversammlung in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2019 beschließen.
Zu Frage 2: Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt hat die VG „Schwarzatal“ bei deren Neustrukturierung sowie bei der personellen Ausstattung rechtsaufsichtlich begleitet und die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Maßnahmen wie die Bestellung der Beauftragten ergriffen, sodass der ordnungsgemäße Gang der Verwaltung gewährleistet ist. Im Übri-gen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 3: Die Kommunalaufsicht begleitet den Prozess der Neustrukturierung mit unterschiedlichen rechtsaufsichtlichen Maßnahmen. Dabei kommt in erster Linie eine Beratung gemäß § 116ThürKO in Betracht. Sie wird, soweit erforderlich, nach Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens darüber hinaus über weitere rechtsaufsichtliche Maßnahmen zu entscheiden haben.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Vizepräsidentin Rothe-Beinlich:
Vielen herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Gibtes dazu Nachfragen? Von seiten des Fragestellers, Herr Bilay.

Abgeordneter Bilay, DIE LINKE:
Danke, Herr Staatssekretär. Die Leitung der Rechtsaufsicht ist ein Bediensteter/eine Bedienstete des Landes. Zu welchem Zeitpunkt halten Sie es denn für geboten, dass auch über die Maßnahmen der Landesregierung Eingriff genommen werden könnte, sodass nicht nur die Rechtsaufsicht des Landratsamts selbst aktiv wird, sondern der Vollzug des Gesetzes stärker über die Landesregierung erfolgt?

Höhn, Staatssekretär:
Herr Abgeordneter Bilay, ich darf Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass wir uns hier voll und ganz im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung bewegen. Die rechtsaufsichtlichen Maßnahmen, die zunächst erforderlich gewesen sind – das habe ich Ihnen geschildert –, sind ergriffen. Ansonsten beabsichtigt die Landes-regierung als solche nicht, sich in solche ureigenste kommunale Vorgänge hineinzubegeben. Ansonsten bitte ich auch oder würde ich empfehlen, die Fristen aus meiner Antwort, die ich eben gegeben habe, mit zu berücksichtigen. Es wird in der nächsten Woche zu einer Entscheidung kommen. Heute läuft dieBewerbungsfrist aus. Das habe ich alles dargelegt. Insofern, denke ich, wird auch die VG „Schwarzatal“ zu einer ordnungsgemäßen Arbeitsfähigkeit gelangen.