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2023 insgesamt knapp 96 Mio. Euro vom Land und fast 7 Mio. Euro mehr Schlüsselzuweisungen für Kommunen im Kreis Gotha als 2022

SaschaBilayAufmacherPressemitteilungenWahlkreis

„Die Gemeinden und Städte im Landkreis Gotha sowie der Kreis selbst können im nächsten Jahr mit knapp 96 Mio. Euro Schlüsselzuweisungen rechnen, was ein Anstieg um fast 7 Mio. Euro bedeuten wird. Damit kommt die rot-rot-grüne Koalition ihrer Verantwortung für die Kommunen nach, die Finanzausstattung der Kommunen sicherzustellen“, informiert der Gothaer LINKE-Landtagsabgeordnete Sascha Bilay.

Im Jahr 2022 betrugen die allgemeinen Zuweisungen des Landes an die Kommunen in der Region Gotha noch 89,1 Mio. Euro. Diese Mittel stiegen für 2023 auf nunmehr 95,9 Mio. Euro an. Besonders werden die Städte Gotha mit + 2,7 Mio. Euro, Waltershausen mit + 663.000 Euro und Friedrichroda mit + 411.000 Euro profitieren. Aber auch diejenigen Kommunen, die wegen zu hoher eigener Steuereinnahmen keine Landeszuweisungen erhalten, sondern etwas in das Ausgleichssystem einzahlen müssen, werden finanziell bessergestellt. So verringert sich beispielsweise die Ausgleichsabgabe von Emleben um 370.000 Euro. „Damit wird deutlich, dass 2023 alle Kommunen vom neuen Gesetz profitieren werden. In jeder Gemeinde und Stadt, aber auch im Landkreis, wird mehr Geld vom Land zur Verfügung stehen, um die Aufgaben vor Ort finanzieren zu können. Das kommt am Ende allen Einwohnerinnen und Einwohnern zugute“, unterstreicht der Linkspolitiker Bilay, der auch kommunalpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist.

Die so genannten Schlüsselzuweisungen des Landes stellen eine wesentliche Säule in der Finanzierung kommunaler Aufgaben durch das Land dar. Die Höhe der Gelder ist abhängig von der Einwohnerzahl und den eigenen Steuereinnahmen der Kommune. Je größer die Gemeinde bzw. Stadt ist und je geringer die Steuereinnahmen ausfallen, umso höher fallen die Zuweisungen des Landes aus. Dabei werde auch berücksichtigt, wie sich die Ausgaben der Kommunen in den letzten Jahren entwickelt haben. „Das Land berücksichtigt also die Preissteigerungen, die die Kommunen genauso zu schultern haben, wie die privaten Haushalte, ebenso, wie die steigenden Personalausgaben einbezogen werden. Deshalb ist es ausdrücklich falsch, wenn behauptet wird, diese Ausgabensteigerungen blieben seitens des Landes unberücksichtigt“, bekräftigt abschließend der Abgeordnete Bilay.

Die konkreten Zuweisungen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden (Minusangaben = Finanzausgleichsumlage nach § 29 ThürFAG):

Bienstädt250.089 €
Dachwig483.158 €
Döllstädt397.051 €
Emleben-578.436 €
Eschenbergen311.051 €
Friedrichroda2.685.456 €
Friemar329.972 €
Gierstädt0 €
Gotha20.624.715 €
Großfahner384.252 €
Herrenhof0 €
Luisenthal529.965 €
Molschleben465.032 €
Nottleben123.521 €
Ohrdruf-18.317 €
Pferdingsleben106.104 €
Schwabhausen-324.916 €
Sonneborn0 €
Bad Tabarz1.424.056 €
Tambach-Dietharz1.425.444 €
Tonna1.228.672 €
Tröchtelborn112.823 €
Tüttleben338.238 €
Waltershausen3.731.697 €
Zimmernsupra152.885 €
Nesse-Apfelstädt715.213 €
Hörsel1.054.306 €
Drei Gleichen2.167.799 €
Nessetal3.901.356 €
Georgenthal3.261.484 €
LK Gotha49.733.660 €