Angriffe auf Büros von Abgeordneten in Thüringen in den Jahren 2020 und 2021 - nachgefragt

Immer wieder werden Büros von Parteien und Abgeordneten Ziel von Angriffen und Anschlägen. Mehrfach hat die Landesregierung in Antworten auf Kleine Anfragen dazu Stellung genommen. Für eine valide parlamentarische Bewertung der Straftatenentwicklung sind dabei nicht alleine Angaben zu Tatzeitpunkten- und -orten, Parteienzugehörigkeiten oder Einordnungen in die Politisch motivierte Kriminalität essentiell, sondern Angaben darüber, wie sich die Sachverhalte in ihrer Begehungsweise sowie inhaltlich darstellen und beispielsweise welche Parolen angebracht wurden oder ob es vermehrt Sprühereien, zerstörte Scheiben, Aufkleber, Beschmutzungen mit Substanzen oder andere Formen der Sachbeschädigung und Ähnliches gab. Die Landesregierung hat diese Angaben beispielsweise in der Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 7/968 in Drucksache 7/1596 ("Angriffe auf Büros von Abgeordneten in Thüringen im Jahr 2019 - nachgefragt") ausführlich ergänzt, diese jedoch auf explizite Nachfrage in der Kleinen Anfrage 7/3898 für die Jahre 2020 und 2021 nicht benannt (Drucksache 7/7305). Die Daten sind jedoch essentiell für eine parlamentarische Bewertung. Um dem mit einer etwaigen Sonderrecherche verbundenen Aufwand Rechnung zu tragen, reduziere ich die erfragten Vorgänge von bisher allen Parteien (116 Straftaten) auf lediglich solche Fälle, welche die Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) betreffen und erkläre mich zugleich mit einer Fristverlängerung zur Beantwortung von sechs Wochen über die reguläre Frist hinaus einverstanden, sofern dies im Rahmen der Beantwortung durch die Landesregierung erforderlich ist.

DS 7/8547