Die Sparkassen können unter den Voraussetzungen von § 21 Thüringer Sparkassengesetz (ThürSpkG) einen Teil des Jahresüberschusses zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke an die kommunalen Träger abführen. Das Finanzministerium hatte zwar ursprünglich Angaben zur Abführung gemacht (vergleiche Drucksache 7/144), jedoch später auf die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger hingewiesen (vergleiche Drucksache 7/6429). Sparkassen können auch Spenden leisten. Die veröffentlichten Jahresabschlüsse der Sparkassen enthalten nur sehr grobe Angaben über die Spendentätigkeiten. Nach § 25 Abs. 3 ThürSpkG kann die Sparkassenaufsichtsbehörde "Richtlinien, insbesondere über die Gewährung von Spenden der Sparkasse für gemeinnützige Zwecke im Benehmen mit der obersten Kommunalaufsichtsbehörde erlassen." Das Finanzministerium ist nach dem Thüringer Sparkassengesetz die zuständige Sparkassenaufsichtsbehörde, das Ministerium für Inneres und Kommunales die oberste Kommunalaufsichtsbehörde.… Weiterlesen
Die Sparkassen können unter den Voraussetzungen von § 21 Thüringer Sparkassengesetz (ThürSpkG) einen Teil des Jahresüberschusses zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke an die kommunalen Träger abführen. Das Finanzministerium hatte zwar ursprünglich Angaben zur Abführung gemacht (vergleiche Drucksache 7/144), jedoch später auf die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger hingewiesen (vergleiche Drucksache 7/6429). Sparkassen können auch Spenden leisten. Die veröffentlichten Jahresabschlüsse der Sparkassen enthalten nur sehr grobe Angaben über die Spendentätigkeiten. Nach § 25 Abs. 3 ThürSpkG kann die Sparkassenaufsichtsbehörde "Richtlinien, insbesondere über die Gewährung von Spenden der Sparkasse für gemeinnützige Zwecke im Benehmen mit der obersten Kommunalaufsichtsbehörde erlassen." Das Finanzministerium ist nach dem Thüringer Sparkassengesetz die zuständige Sparkassenaufsichtsbehörde, das Ministerium für Inneres und Kommunales die oberste Kommunalaufsichtsbehörde.… Weiterlesen
Zur Ortsermittlung einzelner Personen setzen Sicherheitsbehörden Ortungsimpulse, sogenannte Stille SMS, ein. Dazu werden für den Empfänger nicht wahrnehmbare Signale an ein Mobilfunkgerät gesendet, ohne dass dies sichtbare Aktivitäten auslöst. Durch den Ortungsimpuls wird aber eine aktuelle Meldung über die Funkzelle, in der sich das Mobilfunkgerät befindet, versandt. Bereits in den Drucksachen 6/7601, 7/2171, 7/3009, 7/6074 und 7/7658 nahm die Landesregierung dazu Stellung. DS 7/10284 Weiterlesen
In der Vergangenheit hat die Landesregierung mehrfach Stellung zu Straftaten mit Messern bezogen, darunter insbesondere in den Drucksachen 7/3530, 6/7521, 7/6860 und 7/8409. DS 7/9890 Weiterlesen
Bereits in den früheren Drucksachen 6/5427, 7/236, 7/3531, 7/5967 und 7/7412 hat die Landesregierung zum Einsatz von Distanz-Elektroimpulswaffen (Taser, auch bekannt als Distanzelektroimpulsgerät/DEIG) bei der Thüringer Polizei Stellung genommen. Demnach wurden sechs Geräte vorgehalten. Es kam zu zwei Einsätzen im Jahr 2018 und zu keinen Einsätzen in den Jahren 2019 und 2020, in den Jahren 2021 und 2022 wurden die Distanzelektroimpulsgeräte der Thüringer Polizei ebenso im Einsatz mitgeführt, es kam jedoch nicht zur Anwendung. Neben Thüringen sind die Taser auch in anderen Ländern wie MecklenburgVorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Baden-Württemberg ausschließlich den Spezialeinheiten vorbehalten. DS 7/9972 Weiterlesen
Der zwischenzeitlich zweite Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans sieht unter anderem eine Ausweitung der Oberzentren in Thüringen vor. So sollen die Städte Nordhausen und Eisenach sowie ein Städtenetz in Südthüringen zu künftigen Oberzentren aufgewertet werden. Dagegen hat der Oberbürgermeister der Stadt Gotha sein Unverständnis artikuliert. DS 7/9882 Weiterlesen
Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Auskunfts- und Unterstützungsansprüche nach § 13 a ThürAGGVG und § 757a ZPO (VV Gefährlichkeitsanfragen) wurde im Thüringer Staatsanzeiger 19/2022 vom 9. Mai 2022 neu bekannt gemacht. Danach können Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie andere Verfahrensbeteiligte Anfragen an Polizeidienststellen sowie an Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften stellen, wenn diese bei einer bevorstehenden Vollstreckungsmaßnahme Gefahren für Leib und Leben befürchten. Über die Anzahl der Anfragen, die Anzahl der Positiv- und Negativmeldungen sowie die Anzahl der gestellten Unterstützungsersuchen an die Polizeidienststellen sind halbjährliche Statistiken zu führen. Mit Inkrafttreten der gemeinsamen "VV Gefährlichkeitsanfragen" des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 1. April 2022 trat die "VV Gefährlichkeitsanfrage Gerichtsvollzieher" des Thüringer… Weiterlesen
Im Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 15/23 vom 22. Dezember 2023 wurde unter anderem die Änderung der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) bekannt gemacht. Nach dieser Änderung haben die Gemeinden und Städte eine Sonderrücklage zu bilden, wenn überdurchschnittlich hohe Gewerbesteuereinnahmen erzielt werden, die in den Folgejahren zu einer höheren Kreisumlage bei gleichzeitig geringeren Schlüsselzuweisungen führen, soweit dadurch ein Fehlbetrag entstehen würde beziehungsweise ein bestehender Fehlbetrag sich erhöhen würde (Finanzausgleichssonderrücklage). DS 7/9776 Weiterlesen
In der ehemalig selbständigen Gemeinde Niederdorla wurde vor dem Jahr 2007 die Neue Riedstraße grundhaft erneuert. Die Baumaßnahme erfolgte in mehreren Abschnitten (Abschnittsbildung). Diejenigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, deren Grundstücke im ersten Bauabschnitt lagen, erhielten einige Jahre später infolge einer durch die Rechtsaufsichtsbehörde per Ersatzvornahme erlassenen Straßenausbaubeitragssatzung einen entsprechenden Feststellungsbescheid. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, deren Grundstücke im zweiten Bauabschnitt lagen, wurden bisher nicht anteilig an den Kosten der Baumaßnahme beteiligt. Angeblich solle es sich hierbei nicht um eine Straßenausbaumaßnahme nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz handeln, sondern um eine Erschließungsbaumaßnahme, für die das Baugesetzbuch des Bundes anzuwenden wäre. Nach meiner Kenntnis soll weder die Gemeinde Niederdorla noch die heutige Gemeinde Vogtei eine Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen erlassen… Weiterlesen