Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht - Ermittlungen innerhalb der Thüringer Polizei und Auswirkungen auf Journalistinnen und Journalisten

Aus den Antworten der Landesregierung auf meine Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 7/8690 und 7/8948 geht hervor, dass gegenwärtig 32 Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht anhängig seien. In neun dieser Fälle seien auch Journalistinnen und Journalisten Teil der Ermittlungsverfahren, bei denen diese derzeit als Zeuginnen und Zeugen geführt würden. Aus der Antwort der Landesregierung in Drucksache 7/5171 auf meine Kleine Anfrage 7/2785 geht weiter hervor, dass in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 55 Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht geführt worden seien. Es ist nicht auszuschließen, dass darunter auch Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, nachdem in den Medien über Vorgänge im Geschäftsbereich der Landesregierung und nachgeordneten Behörden, insbesondere der Polizei, berichtet wurde oder weil sich Vertreterinnen und Vertreter von Medien mit Presseanfragen an Behörden beziehungsweise mit Anfragen direkt an Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte wandten. Es ist weitergehend nicht auszuschließen, dass mit den Ermittlungsverfahren auch die verfassungsrechtlich gesicherte Medienfreiheit beschränkt und Journalistinnen und Journalisten in der Ausübung ihrer Tätigkeit beeinflusst werden.

DS 7/9723