Anklageerhebung gegen den Ersten Kreisbeigeordneten des Wartburgkreises und den Bürgermeister der Stadt Bad Liebenstein im Wartburgkreis und Einleitung eines beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens - 3. Nachfrage

Bereits mit den Kleinen Anfragen 7/2313 - Neufassung -, 7/3019 und 7/3291 wurde die Anklageerhebung gegen den Ersten Beigeordneten des Wartburgkreises und den Bürgermeister der Stadt Bad Liebenstein thematisiert. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung auf meine Fragen informiert, dass die beiden anhängigen Strafverfahren am Landgericht Meiningen gegen Auflagen vorläufig eingestellt wurden. Demnach kann nach § 153a Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) von einer Erhebung der Anklage unter Auflagen und Weisungen vorläufig abgesehen werden, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Nach § 153a Abs. 2 StPO kann ebenso verfahren werden, wenn bereits Anklage erhoben worden ist. Es werden sieben Auflagen und Weisungen beschrieben, die insbesondere in Betracht kommen. Allerdings hat die Landesregierung zunächst eine konkrete Antwort mit Verweis auf das laufende Verfahren und die richterliche Unabhängigkeit verweigert.
Zwischenzeitlich haben das Freie Wort Bad Salzungen am 26. Oktober 2022 und die Thüringer Allgemeine Eisenach am 28. Oktober 2022 in den jeweiligen Lokalausgaben ausführlich über den Sachverhalt berichtet. Der MDR Thüringen hat am 2. November 2022 zum Prozessauftakt gegen die einzig verbliebene Angeklagte ebenfalls umfangreich berichtet. Dabei wurde auch informiert, dass auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft das Gericht gegen Geldauflagen die beiden Verfahren gegen den Ersten Beigeordneten des Wartburgkreises und den Bürgermeister der Stadt Bad Liebenstein eingestellt hat.
Aufgrund der abgeschlossenen Verfahren gegen den Ersten Kreisbeigeordneten des Wartburgkreises und den Bürgermeister der Stadt Bad Liebenstein im Wartburgkreis dürfte die Landesregierung nunmehr in der Lage sein, die noch offenen Fragen zu beantworten.

DS 7/7072