Ausfüllen des Anhörungsbogens bei der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, mittels Schreibmaschine

Fahrzeughalter, deren Fahrzeuge im Rahmen von Geschwindigkeitskontrollen mit einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch die Thüringer Polizei ermittelt wurden, erhalten von der Zentralen Bußgeldstelle in Artern ein Anhörungsschreiben, um sich schriftlich zum Sachverhalt äußern zu können. Der Anhörungsbogen enthält den Ausfüllhinweis "Bitte deutlich in Druckschrift oder mit Schreibmaschine ausfüllen!"

DS 7/7629